Die Energiekrise der Jahre 2021–2023 hat die Verwundbarkeit der österreichischen Strom- und Gasmärkte verdeutlicht und die weitreichenden Auswirkungen von Preisschocks, externen Einflussfaktoren, geopolitischen Risiken sowie strukturellen Marktgegebenheiten für Haushalte, Unternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts sichtbar gemacht.
Der Abschlussbericht der Task-Force Energie der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und der E-Control hat vor diesem Hintergrund verschiedene Bereiche identifiziert, in denen Verbesserungen zur Stärkung von Wettbewerb, Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit möglich sind. Trotz der Liberalisierung des Strom- und Gasmarkts bestehen in einzelnen Marktsegmenten und für bestimmte Kundengruppen weiterhin eine eingeschränkte Vergleichbarkeit von Angeboten, komplexe Vertragsbedingungen sowie regionale Marktstrukturen, die den nationalen Wettbewerb zwischen Anbietern erschweren.
Aufbauend auf der bisherigen guten Erfahrung der BWB mit Leitfäden und Standpunkten wie etwa dem „Fairnesskatalog für Unternehmen – Standpunkt für unternehmerisches Wohlverhalten“ und der gemeinsam mit der WKO veröffentlichten Broschüre „Kartellrecht und
Compliance“, greift der Fairnesskatalog die Ergebnisse und Empfehlungen der Task-Force Energie sowie reale Erfahrungen und Beobachtungen der Behörden im Zusammenhang mit den Strom- und Gasmärkten auf und überführt sie in konkrete, praxisnahe Grundsätze. Er versteht sich als Orientierungshilfe für Energieversorgungsunternehmen, um ergänzend zu den gesetzlichen Mindeststandards zu fairen, transparenten und verlässlichen Rahmenbedingungen beizutragen. Strom- und Gaslieferanten sowie weitere Stakeholder konnten zu den Inhalten des Fairnesskatalogs zwischen 9. Dezember 2025 und 20. Jänner 2026 Stellung nehmen. Die eingereichten Anmerkungen wurden in dieser Version berücksichtigt.
Ein Bekenntnis zum Fairnesskatalog bedeutet, dass ein Strom- und Gaslieferant bestrebt ist, die aufgelisteten Anforderungen optimal zu erfüllen und im Sinne des Katalogs zu wirtschaften. Der Fairnesskatalog hat nicht den Anspruch, weitere verbindliche Regeln einzuführen, sondern soll Strom- und Gaslieferanten dazu anregen, ihr bisheriges Handeln auf den Prüfstand zu stellen und ihr Verhalten im Sinne einer fairen Marktteilnahme zu interpretieren.
Ziel des Fairnesskatalogs ist es, die Markttransparenz zu fördern und faire Wettbewerbsbedingungen zu unterstützen. Er fördert die Wettbewerbsintensität zwischen den Lieferanten und in den einzelnen Teilmärkten, schafft bessere Chancen für alle Marktteilnehmer, stärkt und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher und leistet somit einen Beitrag zur Stärkung Österreichs als verlässlichen Wirtschafts- und Energiestandort.
Der Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten schafft keine neuen Rechtsnormen, sondern ist eine praxisnahe, freiwillige Orientierungshilfe. Er unterstützt Strom- und Gaslieferanten dabei, über die bestehenden gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben hinausgehende wesentliche Themen des Wettbewerbs und Verbraucherschutzes in ihrer Praxis zu berücksichtigen.
Dazu formuliert der Katalog unverbindliche Fairnessgrundsätze und dient als ergänzende Handlungsempfehlung. Er ist rechtlich unverbindlich und bindet weder österreichische Gerichte und Behörden noch die europäischen Institutionen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt und sind in jedem Fall einzuhalten. Wie bereits der Abschlussbericht der Task-Force Energie fokussiert sich auch dieser Fairnesskatalog auf das Verhalten der Strom- und Gaslieferanten gegenüber Kleinkunden (Haushalte, kleine Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100.000 kWh Strom bzw. 400.000 kWh Gas).