Begutachtungsentwürfe

  • Begutachtungsentwurf zur Netzreserve-Verordnung
  • Konsultation: Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten
  • Erdgas-Clearingentgelt-Novelle 2026
  • Clearinggebühr-Novelle 2026
  • Begutachtung Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – Novelle 2026
  • Begutachtung Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 (SNE-V 2018) – Novelle 2026
  • Konsultation Netzentwicklungsplan 2025
  • Begutachtung Stromkennzeichnungsverordnungs-Novelle 2025, KenVNovelle 2025)
  • Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – 2. Novelle 2025
  • Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – 2. Novelle 2025
  • Bleiben Sie informiert

Begutachtungsentwurf zur Netzreserve-Verordnung

Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden gemäß § 146 Abs. 4 ElWG Festlegungen zu den Anzeigepflichten, zum Ausschreibungsverfahren und zu den Produkten der Netzreserve getroffen.

Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 10. Februar 2026 an die E-Mail-Adresse recht-post@e-control.at zu richten. 

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V EPV 02/25 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.

Konsultation: Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten

Im Juni 2025 wurde der Abschlussbericht der Taskforce Energie von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und der E-Control veröffentlicht. Dabei wurde unter anderem die Erarbeitung eines Fairnesskatalogs mit wettbewerblichen Leitplanken für Strom- und Gaslieferanten auf dem österreichischen Endkundenmarkt angekündigt. Die Energiemärkte sind ein Fokusbereich für die BWB. Der Fairnesskatalog kann einen Beitrag für faire Marktbedingungen und Preise leisten. Er soll Compliance Anstrengungen in diesen Märkten unterstützen. Wir geben Unternehmen und Dritten die Möglichkeit, jetzt zum Entwurf Stellung zu nehmen.

Der Fairnesskatalog ist rechtlich unverbindlich und bindet weder österreichische Gerichte und Behörden noch die europäischen Institutionen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt und sind in jedem Fall einzuhalten.

Die Konsultation zum Fairnesskatalog startet mit 9. Dezember 2025 und läuft sechs Wochen, endet damit am 20. Jänner 2026. Die Strom- und Gaslieferanten sowie alle weiteren Stakeholder sind eingeladen, ihre Rückmeldungen bis zu diesem Zeitpunkt per Mail an konsultation@bwb.gv.at einzureichen. Die Veröffentlichung der finalen Version des Fairnesskatalogs ist für den Februar 2026 geplant.

Begutachtungsentwurf zur Erdgas-Clearingentgelt-Novelle 2026

Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf können bis 10. November 2025 an die E‑Mail-Adresse recht-post@e-control.at gerichtet werden.

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V CF G 01/25 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Die erhaltenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist auf dieser Website veröffentlicht. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird daher um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.

Die Begutachtungsfrist ist am 10. November 2025 abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht:

Begutachtungsentwurf zur Clearinggebühr-Novelle 2026

Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf können bis 10. November 2025 an die E‑Mail-Adresse recht-post@e-control.at gerichtet werden.

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V CF 01/25 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Die erhaltenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist auf dieser Website veröffentlicht. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird daher um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.

Die Begutachtungsfrist ist am 10. November 2025 abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht:

Begutachtung Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – Novelle 2026

Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden die Gasnetzentgelte im Verteilernetz ab 1. Jänner 2026 angepasst.

Die Begutachtungsfrist ist am bis 14. November 2025 abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht:

Begutachtung Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 (SNE-V 2018) – Novelle 2026

Die Begutachtungsfrist ist am bis 14. November 2025 abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht:

Konsultation der Netzentwicklungspläne 2025

Die Austrian Power Grid AG, die Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH und die Tiroler Übertragungsnetz GmbH haben Mitte September 2025 jeweils einen Netzentwicklungsplan zur Genehmigung gemäß § 38 ElWOG 2010 eingereicht. Gemäß § 38 Abs. 2 ElWOG 2010 sind die Interessenvertretungen der Netzbenutzer dazu zu konsultieren. Das Ergebnis dieser Konsultation ist zu veröffentlichen.

Die Begutachtungsfrist ist am 22. Oktober 2025 abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht:

Begutachtung Stromkennzeichnungsverordnungs-Novelle 2025, KenVNovelle 2025)

Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf wird die Stromkennzeichnungsverordnung über die Ausgestaltung der verpflichtenden Stromkennzeichnung gemäß §§ 78 und 79 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010), BGBl. I Nr. 110/2010, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 145/2023, novelliert.

Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 01. August 2025 an die E-Mail Adresse an recht-post@e-control.at zu richten. 

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V KEN 01/25 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.

Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – 2. Novelle 2025

  1. Mit dem vorliegenden Entwurf werden die kapazitätsbasierten sowie die mengenbasierten Netznutzungsentgelte für sämtliche Ein- und Ausspeisepunkte des Fernleitungsnetzes neu festgelegt. Das geplante Inkrafttreten der neuen Entgelte ist der 1. Jänner 2026.
  2.  Damit einhergehend werden auch die Ausgleichszahlungen zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern neu festgelegt.
  3. Mit dem vorliegenden Entwurf erfolgt weiters eine Aktualisierung der Entgelte für sonstige Leistungen im Verteilernetz.

Hinweis: Der aktualisierte Entwurf wurde am 30.4.2025 veröffentlicht und enthält gegenüber der ursprünglich am 17.4.2025 veröffentlichten Begutachtungsfassung aufgrund eines hervorgekommenen Datenübertragungsfehlers Änderungen bei der Berechnung der kapazitätsbasierten Fernleitungsnetzentgelte, die aus einem aktualisierten Mengengerüst resultieren.

Gegenüber der Erstbegutachtungsfassung waren auch Anpassungen der Netznutzungsentgelte für Speicherunternehmen nachzuholen.

Vor dem Hintergrund der Erhöhung der Fernleitungsentgelte verweisen wir auf den Begutachtungsentwurf zur Novelle 2025 der Gas-Marktmodell-Verordnung 2020, der die Einführung eines Kapazitätstauschdiensts („Reshuffling“ Mechanismus) vorsieht. Der Kapazitätstausch soll Netzbenutzern die Flexibilität bieten, um auf die grundlegend veränderten Gasflüsse und Fernleitungsnetzentgelte reagieren zu können.

Die Begutachtungsfrist ist am 12. Mai 2025, 12:00 Uhr abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht:

Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – 2. Novelle 2025

  • Mit dem vorliegenden Entwurf werden die kapazitätsbasierten sowie die mengenbasierten Netznutzungsentgelte für sämtliche Ein- und Ausspeisepunkte des Fernleitungsnetzes neu festgelegt. Das geplante Inkrafttreten der neuen Entgelte ist der 1. Jänner 2026.
  • Damit einhergehend werden auch die Ausgleichszahlungen zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern neu festgelegt.
  • Mit dem vorliegenden Entwurf erfolgt weiters eine Aktualisierung der Entgelte für sonstige Leistungen im Verteilernetz.

Allfällige Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen sind spätestens bis zum 7. Mai 2025 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at zu richten. Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl R SNE G 01/25 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden.

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