Begutachtungsentwürfe
- Herkunftsnachweispreis-Verordnung; Novelle 2026
- Konsultation über die Methode zur Systemanalyse gemäß § 143 Abs. 3 ElWG
- Begutachtungsentwurf zur Verordnung des Vorstandes der E-Control, mit der die Anzeige neuer Betriebsmittel festgelegt wird (Betriebsmittelanzeigeverordnung – BAV)
- Begutachtungsentwurf zur Forschungs- und Demonstrationsprojekte-Ausnahmeverordnung (F&D-Ausnahme-V)
- Begutachtungsentwurf zur Standardprüfszenarien-Verordnung
- Begutachtungsentwurf zur Ratenzahlungsverordnung (Ratenzahlungs-V)
- Begutachtungsentwurf zur Engpassmanagementverordnung (EPM-V)
- Konsultation: Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten
- Konsultation Netzentwicklungsplan 2025
- Bleiben Sie informiert
Herkunftsnachweispreis-Verordnung; Novelle 2026
Die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserstoffwirtschaft (E-Control) übermittelt hiermit den Entwurf der V HKN 01/26: Herkunftsnachweispreis-Verordnung; Novelle 2026 und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens 19. September 2026 an die E-Mail-Adresse recht-post@e-control.at.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V HKN 01/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Die erhaltenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist auf der Website der E-Control veröffentlicht. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird daher um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so geht die Regulierungsbehörde davon aus, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden.
Konsultation über die Methode zur Systemanalyse gemäß § 143 Abs. 3 ElWG
Die E-Control hat gemäß § 143 Abs. 3 ElWG nach Durchführung eines Konsultationsverfahrens mit allen relevanten Marktteilnehmern die Methode für die Durchführung der Systemanalyse mit Bescheid an den Regelzonenführer festzulegen.
Zu diesem Zweck lädt die E-Control ein, bis zum 16.09.2026 zu den Vorschlägen der Regelzonenführerin Austrian Power Grid AG (APG) für eine Methode für die Durchführung der Systemanalyse samt Begleitdokumente (siehe Unterlagen anbei) sowie zu den dazu erstellten Erwägungen der E-Control (siehe Unterlagen anbei) eine Stellungnahme abzugeben. Die Konsultation dient der Vorbereitung der bescheidlichen Festlegung dieser Methode durch die E-Control.
In der Systemanalyse ist festzustellen, welche netztechnisch relevanten Situationen auftreten können, die die Netz- und Versorgungssicherheit gefährden könnten. Überdies sind alle technisch möglichen und üblicherweise verfügbaren kurz- und mittelfristigen betrieblichen Maßnahmen, die den Systembetrieb in besonders kritischen Situationen unterstützen können, zu definieren und zu bewerten. Aus diesen Erkenntnissen hat der Regelzonenführer insbesondere den Bedarf an flexibler Leistung, der ab dem 1. Oktober des Folgejahres erforderlich ist, abzuleiten.
Die Methode für die Durchführung der Systemanalyse gemäß § 143 Abs. 3 ElWG soll insbesondere sicherstellen, dass bei der Systemanalyse
- eine rechengestützte Analyse unter Variation der Eingangsdaten durchgeführt wird,
- die Erkenntnisse einer Ex-Post-Analyse über die Entwicklungen und Häufigkeit der Engpassmanagementabrufe des Vorjahres berücksichtigt werden und
- den Ergebnissen des Monitorings der Netzreserve durch die E-Control sowie den unionsrechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission im beihilferechtlichen Verfahren zur Netzreserve 2025-2030, Zl. SA.113090 (2025/N), Rechnung getragen wird.
Gemäß § 143 Abs. 6 ElWG hat die APG auf Grundlage des in der Systemanalyse festgestellten Bedarfs an flexibler Leistung und der angezeigten Stilllegungen den zu beschaffenden Netzreservebedarf unter Berücksichtigung der Festlegungen in der hier konsultierten Methode zu ermitteln.
Begleitend wird um Ihre Position zu folgenden Fragen bzw. Leitgedanken ersucht:
1. Realistische Risikoabschätzung: Ist der dargestellte probabilistische Ansatz einer Methode zur Bedarfsableitung der Netzreserve methodische belastbar, um eine realistische Risikoabschätzung in Bezug auf Breite und Tiefe der betrachteten möglichen Netzsituationen?
2. Welche Maßnahmen zur Risikomitigation (im Netzbetrieb und darüber hinaus) bestehen und in welcher Art sind diese in der Systemanalyse zu berücksichtigen?
Konsultationsunterlagen:
III. Erwägungen der E-Control
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 16.09.2026 an die E-Mail-Adresse recht-post@e-control.at zu richten.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V EPV 01/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Begutachtungsentwurf zur Verordnung des Vorstandes der E-Control, mit der die Anzeige neuer Betriebsmittel festgelegt wird (Betriebsmittelanzeigeverordnung – BAV)
In dieser Verordnung wird in Bezug auf die Festlegung der Arten von Stromerzeugungsanlagen bzw. Stromerzeugungseinheiten, Energiespeicheranlagen und Verbrauchsanlagen bzw. Verbrauchseinheiten, welche anzeigepflichtig sind, auf die bereits in der Praxis angewandten Regelungen der TOR referenziert.
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 7. September 2026 an die E-Mail-Adresse recht-post@e-control.at zu richten.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V TAN 01/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Begutachtungsentwurf zur Forschungs- und Demonstrationsprojekte-Ausnahmeverordnung (F&D-Ausnahme-V)
Die Forschungs- und Demonstrationsprojekte-Ausnahmeverordnung (F&D-Ausnahme-V) gemäß § 133 Abs. 2 ElWG legt Ziele fest, die ein Forschungs- und Demonstrationsprojekt verfolgen muss, um eine Ausnahme von Systemnutzungsentgelten gemäß § 133 Abs. 1 ElWG beantragen zu können. Außerdem werden weitere Anforderungen festgelegt, die das Projekt erfüllen muss.
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 2. September 2026 an die E-Mail-Adresse recht-post@e-control.at zu richten.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl R AUS 02/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Begutachtungsentwurf zur Standardprüfszenarien-Verordnung
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden gemäß § 48 Abs. 1 ElWG Standardprüfszenarien für Preisveränderungen am Großhandelsmarkt festgelegt, die zur Prüfung der Pflichten betreffend das Risikomanagement der Lieferanten gemäß § 47 ElWG herangezogen werden.
Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen konnten bis 29. Mai 2026 eingebracht werden.
Die erhaltenen Stellungnahmen finden Sie nachfolgend veröffentlicht.
Begutachtungsentwurf zur Ratenzahlungsverordnung (Ratenzahlungs-V)
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden gemäß § 28 Abs 3 ElWG nähere Modalitäten der Ratenzahlung iSd § 28 ElWG festgelegt.
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 24. April 2026 an die E-Mail-Adresse recht-post@e-control.at zu richten.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V RVO 01/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Begutachtungsentwurf zur Engpassmanagementverordnung (EPM-V)
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden gemäß § 140 Abs. 3 ElWG angemessene Entgelte für Flexibilitätsleistungen, die im Rahmen des Engpassmanagements (EPM) im Übertragungsnetz erbracht werden, bestimmt.
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 13. April 2026 an die E-Mail-Adresse recht-post@e-control.at zu richten.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V EPV 03/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Konsultation: Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten
Im Juni 2025 wurde der Abschlussbericht der Taskforce Energie von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und der E-Control veröffentlicht. Dabei wurde unter anderem die Erarbeitung eines Fairnesskatalogs mit wettbewerblichen Leitplanken für Strom- und Gaslieferanten auf dem österreichischen Endkundenmarkt angekündigt. Die Energiemärkte sind ein Fokusbereich für die BWB. Der Fairnesskatalog kann einen Beitrag für faire Marktbedingungen und Preise leisten. Er soll Compliance Anstrengungen in diesen Märkten unterstützen. Wir geben Unternehmen und Dritten die Möglichkeit, jetzt zum Entwurf Stellung zu nehmen.
Der Fairnesskatalog ist rechtlich unverbindlich und bindet weder österreichische Gerichte und Behörden noch die europäischen Institutionen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt und sind in jedem Fall einzuhalten.
Die Konsultation zum Fairnesskatalog startet mit 9. Dezember 2025 und läuft sechs Wochen, endet damit am 20. Jänner 2026. Die Strom- und Gaslieferanten sowie alle weiteren Stakeholder sind eingeladen, ihre Rückmeldungen bis zu diesem Zeitpunkt per Mail an konsultation@bwb.gv.at einzureichen. Die Veröffentlichung der finalen Version des Fairnesskatalogs ist für den Februar 2026 geplant.
Konsultation der Netzentwicklungspläne 2025
Die Austrian Power Grid AG, die Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH und die Tiroler Übertragungsnetz GmbH haben Mitte September 2025 jeweils einen Netzentwicklungsplan zur Genehmigung gemäß § 38 ElWOG 2010 eingereicht. Gemäß § 38 Abs. 2 ElWOG 2010 sind die Interessenvertretungen der Netzbenutzer dazu zu konsultieren. Das Ergebnis dieser Konsultation ist zu veröffentlichen.
Die Begutachtungsfrist ist am 22. Oktober 2025 abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht:
Bleiben Sie informiert!
Hier können Sie sich zu verschiedenen Verteilern der E-Control anmelden, über welche Informationen, Dokumente oder Einladungen ausgesandt werden.