Begutachtungsentwürfe
- Begutachtungsentwurf zur END-VO 2012 – Novelle 2026
- Konsultation TOR Messwesen V2.0
- Begutachtung Gasversorgungsstandardverordnung
- Begutachtungsentwurf zur Standardprüfszenarien-Verordnung
- Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – 2. Novelle 2026
- Konsultation TOR Stromerzeugungsanlagen Typ A V1.4
- Begutachtungsentwurf zur Ratenzahlungsverordnung (Ratenzahlungs-V)
- Begutachtungsentwurf zur Verteilernetzentwicklungsplan-Verordnung
- Begutachtungsentwurf zur Intelligente Messgeräte-AnforderungsV 2026 – IMA-V 2026
- Begutachtungsentwurf zur Engpassmanagementverordnung (EPM-V)
- Marktkonsultation zur Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung
- Begutachtungsentwurf zur Wechselverordnung 2026 (WVO 2026)
- Konsultation: Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten
- Konsultation Netzentwicklungsplan 2025
- Bleiben Sie informiert
Begutachtungsentwurf zur NetzdienstleistungsVO Strom 2012 (END-VO 2012 – Novelle 2026)
Die NetzdienstleistungsVO Strom 2012 (END-VO 2012) enthält Vorgaben für die Spannungsqualität und die Überwachung der Einhaltung dieses Standards. Diese Regelung der Überwachung der Einhaltung dieses Standards und der Messungen soll mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf geändert werden.
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 3. Juni 2026 an die E-Mail-Adresse recht-post@e-control.at zu richten.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V QND 01/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Konsultation TOR Messwesen V2.0
Die TOR Messwesen Version 2.0 ersetzen die TOR Stromzähler Version 1.0 und beinhalten einen gänzlich neuen Abschnitt II „Standardisierte Messkonzepte“, sowie redaktionelle Änderungen in Abschnitt I „Messeinrichtungen zur Zählwerterfassung“.
Alle Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf sind spätestens bis zum 10. Juni 2026 an die E-Mail-Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass einer Veröffentlichung der Stellungnahme ausdrücklich widersprochen werden muss, wenn eine vertrauliche Behandlung gewünscht ist.
Begutachtungsentwurf zur Gasversorgungsstandardverordnung
Die Erweiterung des gesetzlich bestehenden Versorgungsstandards gemäß § 121 Abs. 5 GWG 2011 iVm Art. 6 der Verordnung (EU) 2017/1938 auf 45 Tage für nicht-diversifizierte Gasmengen gemäß § 121 Abs. 5a GWG 2011 endet am 30. September 2026. Ebenso läuft die Vorhalteverpflichtung für Gaskraftwerke gemäß § 75 ElWG am 1. April 2027 aus.
Diese gesetzliche Vorgabe erfordert eine Novellierung der Berichtspflichten der GVSV der E-Control und es treten die Erhebungen entsprechend außer Kraft. Des Weiteren erfolgt eine Vereinfachung der bestehenbleibenden Informationsflüsse durch eine Einbindung der Verteilernetzbetreiber und des MVGM.
Die E‐Control ist bestrebt im Rahmen des nun startenden Konsultationsverfahrens die Meinungen und Ansichten aller Markteilnehmer zu diesem Verordnungsentwurf zu hören und entsprechend zu verarbeiten.
Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen können bis zum 28. Mai 2026 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at gerichtet werden.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl GVSV V SOS G 01/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
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The extension of the statutory supply standard from 30 days, as provided for in Section 121(5) of the Gas Act 2011 in conjunction with Article 6 of Regulation (EU) 2017/1938 to 45 days for non-diversified gas volumes pursuant to Section 121(5a) of the GWG 2011 ends on September 30, 2026. Likewise, the reserve obligation for gas-fired power plants pursuant to Section 75 of the ElWG expires on April 1, 2027.
This legal requirement necessitates an amendment to the reporting obligations under the GVSV of E-Control, and the surveys will cease to be in effect on the specified dates. Furthermore, the remaining information flows will be simplified through the involvement of distribution system operators and the MVGM.
E-Control is committed to hearing the opinions and views of all market participants on this draft regulation as part of the consultation process now underway and to evaluate them accordingly.
Comments on the draft regulations may be submitted by May 28, 2026, to the email address recht-post@e-control.at.
When submitting a comment, please include the reference number GVSV V SOS G 01/26 in the subject line of the email. This will help to facilitate the evaluation.
Please note that the comments received will be published on our website. In justified cases of confidentiality, we request that a version suitable for publication be provided.
Begutachtungsentwurf zur Standardprüfszenarien-Verordnung
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden gemäß § 48 Abs. 1 ElWG Standardprüfszenarien für Preisveränderungen am Großhandelsmarkt festgelegt, die zur Prüfung der Pflichten betreffend das Risikomanagement der Lieferanten gemäß § 47 ElWG herangezogen werden.
Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen können bis 29. Mai 2026 an die E‑Mail-Adresse recht-post@e-control.at gerichtet werden.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V URM 01/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Die erhaltenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist auf dieser Website veröffentlicht. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird daher um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Begutachtungsentwurf zur Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – 2. Novelle 2026
- Mit dem vorliegenden Entwurf werden die kapazitätsbasierten sowie die mengenbasierten Netznutzungsentgelte für sämtliche Ein- und Ausspeisepunkte des Fernleitungsnetzes neu festgelegt. Das geplante Inkrafttreten der neuen Entgelte ist der 1. Jänner 2027.
- Damit einhergehend werden auch die Ausgleichszahlungen zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern neu festgelegt.
- Mit dem vorliegenden Entwurf erfolgt weiters eine Klarstellung zur bereits bestehenden Verrechnung der Entgelte für die Trennung von Hausanschlüssen im Verteilernetz.
Allfällige Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen sind spätestens bis zum 4. Mai 2026 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl R SNE G 01/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Konsultation TOR Stromerzeugungsanlagen Typ A V.1.4
Die gegenständliche Überarbeitung der TOR Stromerzeugungsanlagen Typ A betrifft ausschließlich das Kapitel 5.4 bezüglich der Ansteuerbarkeit von Stromerzeugungsanlagen gemäß ElWG § 76, sowie redaktionelle Anpassungen.
Alle Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf sind spätestens bis zum 15. Mai 2026 an die E-Mail-Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass einer Veröffentlichung der Stellungnahme ausdrücklich widersprochen werden muss, wenn eine vertrauliche Behandlung gewünscht ist.
Begutachtungsentwurf zur Ratenzahlungsverordnung (Ratenzahlungs-V)
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden gemäß § 28 Abs 3 ElWG nähere Modalitäten der Ratenzahlung iSd § 28 ElWG festgelegt.
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 24. April 2026 an die E-Mail-Adresse recht-post@e-control.at zu richten.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V RVO 01/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Begutachtungsentwurf zur Verteilernetzentwicklungsplan-Verordnung
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden gemäß § 119 Abs. 2 ElWG detailliertere, nach Netzebenen differenzierte Vorgaben zu den Angaben gemäß § 118 Abs. 3, ein einheitliches Format für die Einreichung und Darstellung des Netzentwicklungsplans für das Verteilernetz, genauere Vorgaben zum Anzeigeverfahren sowie die Methode zur Bestimmung des Mehrkostenfaktors für die Errichtung und den Betrieb von Erdkabeln festgesetzt.
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 20. April 2026 an die E-Mail-Adresse recht-post@e-control.at zu richten.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V NEP 01/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Begutachtungsentwurf zur Intelligente Messgeräte-AnforderungsV 2026 – IMA-V 2026
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden gemäß § 50 Abs 1 ElWG die Anforderungen bestimmt, denen intelligente Messgeräte zu entsprechen haben.
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 20. April 2026 an die E-Mail-Adresse recht-post@e-control.at zu richten.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V IMA 01/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Begutachtungsentwurf zur Engpassmanagementverordnung (EPM-V)
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden gemäß § 140 Abs. 3 ElWG angemessene Entgelte für Flexibilitätsleistungen, die im Rahmen des Engpassmanagements (EPM) im Übertragungsnetz erbracht werden, bestimmt.
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 13. April 2026 an die E-Mail-Adresse recht-post@e-control.at zu richten.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V EPV 03/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Marktkonsultation zur Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung
Die E-Control führt eine Marktkonsultation zur Neugestaltung der Systemnutzungsentgelte (SNE) durch.
Nach § 135 Abs. 1 ElWG soll die Regulierungsbehörde grundsätzliche Festlegungen zur Ermittlung der SNE per Verordnung (SNE-GV) treffen, auf deren Basis dann gemäß § 135 Abs. 2 ElWG die eigentlichen Entgelttarife (SNE‑TV) bestimmt werden. Die neuen Entgelte sollen ab 1. Jänner 2027 anwendbar sein.
Die Konsultation dient der Vorbereitung der neuen Entgeltstruktur in der SNE-GV und erfolgt zweistufig. Im ersten Teil sollen generelle Aspekte und die Überlegungen zum Netznutzungs- und zum Netzanschlussentgelt dargelegt werden. Im zweiten Teil soll gesondert auf die Thematik des systemdienlichen Betriebs und dessen nähere Berücksichtigung iZm den Systemnutzungsentgelten eingegangen werden.
Die Begutachtungsfrist ist am 31. März 2026 abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht:
Begutachtungsentwurf zur Wechselverordnung 2026 (WVO 2026)
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden gemäß § 26 Abs. 6 ElWG und § 123 Abs. 7 GWG 2011 Festlegungen zu den Verfahren für den Lieferantenwechsel sowie für die Neuanmeldung und die Abmeldung von Endkundinnen und Endkunden getroffen. Die Verordnung ersetzt die bisherige WVO 2014.
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 13. Februar 2026 an die E-Mail-Adresse recht-post@e-control.at zu richten.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V WVO 01/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Konsultation: Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten
Im Juni 2025 wurde der Abschlussbericht der Taskforce Energie von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und der E-Control veröffentlicht. Dabei wurde unter anderem die Erarbeitung eines Fairnesskatalogs mit wettbewerblichen Leitplanken für Strom- und Gaslieferanten auf dem österreichischen Endkundenmarkt angekündigt. Die Energiemärkte sind ein Fokusbereich für die BWB. Der Fairnesskatalog kann einen Beitrag für faire Marktbedingungen und Preise leisten. Er soll Compliance Anstrengungen in diesen Märkten unterstützen. Wir geben Unternehmen und Dritten die Möglichkeit, jetzt zum Entwurf Stellung zu nehmen.
Der Fairnesskatalog ist rechtlich unverbindlich und bindet weder österreichische Gerichte und Behörden noch die europäischen Institutionen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt und sind in jedem Fall einzuhalten.
Die Konsultation zum Fairnesskatalog startet mit 9. Dezember 2025 und läuft sechs Wochen, endet damit am 20. Jänner 2026. Die Strom- und Gaslieferanten sowie alle weiteren Stakeholder sind eingeladen, ihre Rückmeldungen bis zu diesem Zeitpunkt per Mail an konsultation@bwb.gv.at einzureichen. Die Veröffentlichung der finalen Version des Fairnesskatalogs ist für den Februar 2026 geplant.
Konsultation der Netzentwicklungspläne 2025
Die Austrian Power Grid AG, die Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH und die Tiroler Übertragungsnetz GmbH haben Mitte September 2025 jeweils einen Netzentwicklungsplan zur Genehmigung gemäß § 38 ElWOG 2010 eingereicht. Gemäß § 38 Abs. 2 ElWOG 2010 sind die Interessenvertretungen der Netzbenutzer dazu zu konsultieren. Das Ergebnis dieser Konsultation ist zu veröffentlichen.
Die Begutachtungsfrist ist am 22. Oktober 2025 abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht:
Bleiben Sie informiert!
Hier können Sie sich zu verschiedenen Verteilern der E-Control anmelden, über welche Informationen, Dokumente oder Einladungen ausgesandt werden.