Begutachtungsentwurf Novelle zur Befreiungsverordnung Ökostrom
Begutachtungsentwurf Novelle zur Befreiungsverordnung Ökostrom
Gemäß § 46 Abs. 3 und § 49 Abs. 3 ÖSG 2012 kann die E-Control durch Verordnung unter anderem nähere Regelungen über das zur Feststellung des Befreiungstatbestandes einzuhaltende Verfahren sowie die Geltendmachung der Befreiung durch den Begünstigten festsetzen. Aufgrund der Änderungen im ÖSG 2012 zur Befreiung einkommensschwacher Haushalte von sämtlichen Ökostrommehrkosten wird mit der gegenständlichen Verordnung eine sprachliche Anpassung erlassen.
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 11. Juli 2019 an die E-Mail Adresse marktregeln@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen im Anschluss ebenfalls hier veröffentlicht werden.