Care Energy AG Insolvenz Häufige Fragen & Antworten
Häufige Fragen zur Insolvenz der Care Energy AG
Über das Vermögen des deutschen Energieunternehmens Care-Energy AG wurde am 16. August 2017 das Insolvenzverfahren eröffnet. Nachfolgend finden betroffene Kunden Antworten auf häufige Fragen.
Ich bin Kunde der Care Energy AG – werde ich weiter mit Strom versorgt?
Konsumenten werden auch bei einer Insolvenz ihres Stromlieferanten weiter mit Strom versorgt.
Wer versorgt mich in diesem Fall dann mit Strom?
Falls ein Lieferant in Österreich insolvent ist und die E-Control von der Verrechnungsstelle APCS über die Vertragsauflösung informiert wird, teilt die E-Control den betroffenen Kunden einen Ersatzlieferanten zu, um die uneingeschränkte Versorgung der Kunden mit Strom sicherzustellen. Dazu brauchen die Kunden des insolventen Lieferanten nichts zu unternehmen.
Der neue Ersatzlieferant muss die Kunden über die Belieferung informieren und zu seinen Standardtarifen und Konditionen beliefern.
Natürlich können alle betroffenen Kunden diesen Lieferanten auch sofort wieder wechseln, falls ihnen dieser nicht zusagt. Kunden können den Vertrag mit dem zugewiesenen Lieferanten unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist ohne Angabe von Gründen sofort kündigen. Sie müssen den Vertrag bei diesem zugewiesenen Lieferanten dafür aber nicht selber kündigen. Es reicht, wenn Sie sich einfach einen neuen Lieferanten suchen. Dieser erledigt für Sie die Kündigung bei Ihrem zugewiesenen Lieferanten und kümmert sich um alles Weitere. Sollten Sie dennoch den Vertrag mit dem zugewiesenen Lieferanten selbst kündigen, müssen Sie sich jedenfalls einen neuen Lieferanten suchen.
Eine Übersicht über Stromlieferanten und deren Preise finden Sie hier: www.e-control.at/tarifkalkulator
Was sollten Kunden beachten, wenn ein Ersatzlieferant bestimmt wurde?
Die E-Control rät betroffenen Kunden, den aktuellen Zählerstand abzulesen und die Daten dem Netzbetreiber, dem bisherigen Lieferanten und dem neuen Lieferanten mitzuteilen. Es empfiehlt sich in diesem Fall, den Zählerstand zu fotografieren. Damit wird sichergestellt, dass korrekt abgerechnet wird.
Wie funktioniert die Zuteilung zu einem neuen Lieferanten bei einer Insolvenz konkret? Wie wird entschieden bei welchem Lieferanten ich lande?
Die E-Control bestimmt für jeden der 14 Netzbereiche Österreichs, in dem der insolvente Lieferant tätig ist, Ersatzlieferanten mittels eines Losverfahrens, das im Gesetz vorgesehen ist. Das Losverfahren wurde gewählt, damit alle Lieferanten gleiche Chancen haben, einen Kunden zugeteilt zu bekommen.
Wie läuft das Losverfahren genau ab?
Die E-Control teilt alle bestehenden Kunden der Care-Energy AG einem neuen Lieferanten zu. Die Kunden werden in die entsprechenden Netzbereiche zusammengefasst und jeweils per Los einem Lieferanten zugewiesen, der in diesem Netzbereich Kunden mit Strom versorgt. Der ausgewählte Lieferant wird von der E-Control informiert, wie viele Kunden er zu versorgen hätte. Die Kunden werden sodann vom zugewiesenen Lieferanten über das Belieferungsverhältnis sowie die Konditionen informiert. Die entsprechenden Kundendaten erhält der zugewiesene Lieferant vom Netzbetreiber.
Wer wurde in meinem Netzbereich als Ersatzlieferant gelost?
In den jeweiligen Netzbereichen haben die Kunden der Care-Energy AG nun schlussendlich folgende Ersatzlieferanten zugeteilt bekommen:
Netzbereich Burgenland: aWATTar GmbH
Netzbereich Graz: Anton Kittel Mühle Plaika GmbH
Netzbereich Innsbruck: aWATTar GmbH
Netzbereich Klagenfurt: McStrom GmbH
Netzbereich Kärnten: ENAMO Ökostrom GmbH
Netzbereich Linz: Maingau Energie GmbH
Netzbereich Niederösterreich: schlaustrom GmbH
Netzbereich Oberösterreich: Top Energy Service GmbH
Netzbereich Salzburg: SWITCH Energievertriebsgesellschaft m.b.H
Netzbereich Steiermark: MONTANA Energie-Handel AT GmbH
Netzbereich Tirol: Maingau Energie GmbH
Netzbereich Vorarlberg: ENAMO Ökostrom GmbH
Netzbereich Wien: McStrom GmbH
Ich bin Kunde der Care Energy AG. Kann ich meinen Vertrag einfach kündigen?
Ja, Kunden der Care-Energy AG können unter Einhaltung der zweiwöchigen Kündigungsfrist jederzeit zu einem neuen Lieferanten wechseln, da es bei der Care-Energy AG keine Bindefrist gibt.
Sie müssen den Vertrag bei Care-Energy AG dafür aber nicht selbst kündigen. Es reicht, wenn Sie sich einfach einen neuen Lieferanten suchen. Dieser erledigt für Sie die Kündigung bei Ihrem alten Lieferanten und kümmert sich um alles Weitere. Eine Übersicht über Stromlieferanten und deren Preise finden Sie hier: www.e-control.at/tarifkalkulator
Während des Losverfahrens sucht die E-Control einen Lieferanten für mich, ich habe aber parallel bereits bei einem neuen Lieferanten einen Vertrag unterschrieben. Welcher Lieferant wird mich dann mit Strom versorgen?
Der Kundenwunsch geht immer vor. Wenn Sie selbst bereits einen neuen Lieferanten noch vor dem Losverfahren der E-Control ausgewählt und eine Bestätigung erhalten haben, werden Sie natürlich von diesem versorgt.
Es kann sein, dass Sie dennoch von einem anderen Lieferanten (jenen, den die E-Control mittels Losverfahren für Sie ausgewählt hat) ein Schreiben erhalten, weil sich unter Umständen das von Ihnen eingeleitete Wechselverfahren mit dem Losverfahren der E-Control überschneidet. Sollten Sie sich selbst einen neuen Lieferanten gesucht haben und dennoch ein Schreiben von einem anderen Lieferanten (nämlich jenem, den die E-Control mittels Losverfahren für sie ausgewählt hat), kontaktieren Sie im Zweifelsfall diesen Lieferanten und Ihren Netzbetreiber.
Bei Detailfragen helfen wir Ihnen gerne telefonisch (0810 10 25 54, 4,40 Cent/Minute) oder per E-Mail (hotline@e-control.at) weiter.
Kann es sein, dass ich zwei Lieferanten habe? Den von mir selbst ausgewählten neuen Stromlieferanten und den von der E-Control zugeteilten Ersatzlieferanten.
Nein, das ist nicht möglich. Der Netzbetreiber erhält alle Anmeldungen von Lieferanten und achtet darauf, dass Sie nur einen Lieferanten haben.
Ich werde von anderen Lieferanten kontaktiert. Können meine Kundendaten an andere Lieferanten weitergegeben werden?
Ob eine Weitergabe der Kundendaten an Dritte zulässig ist, ist dem Liefervertrag bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen. Eine entsprechende Ermächtigungserklärung sollte schnell ersichtlich sein, da sie besonders hervorzuheben (z.B. durch Formatierung „fett“) ist. Ist eine entsprechende Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. im Liefervertrag vorhanden, wurde diese Regelung vom Kunden durch Vertragsabschluss akzeptiert und die Weitergabe der Daten ist zulässig. Andernfalls ist die Weitergabe der Daten aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen rechtswidrig.
Bedenken Sie bitte, dass Ihre früheren Lieferanten aufgrund des vormals eingegangenen Lieferverhältnisses zum Besitz der Daten berechtigt sind und Sie folglich kontaktieren können.
Ich habe noch ein Guthaben bei der Care-Energy AG. Wo kann ich meinen Anspruch geltend machen?
Kunden der Care-Energy AG, die noch ein Guthaben besitzen, können diese Forderung im Insolvenzverfahren anmelden, um über die Gläubigerquote zumindest einen Teil davon zu erhalten. Sie können sich dazu an den zuständigen Insolvenzverwalter wenden:
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan H. Wilhelm, Am Markt 1, 28195 Bremen, Tel.: 0421/178765, Fax: 0421/1787665, E-Mail: bremen@hww.eu, Internet: www.hww.eu.
Insolvenzforderungen sind bis zum 24.10.2017 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
In der Anmeldung muss jedenfalls der Grund und der Betrag der Forderung angegeben werden sowie erforderliche Urkunden (z.B. der Energieliefervertrag mit der Care-Energy AG) beigelegt werden.