Ökostrom Fahrplanabweichungen
Ökostrom Fahrplanabweichungen
Gemäß Abschnitt D.IV.2 der Allgemeinen Bedingungen der Ökostromabwicklungsstelle (AB Öko) haben sowohl die OeMAG (vor Oktober 2006 die Öko-BGV), als auch die Energie-Control GmbH, die für das vorangegangene Kalendervierteljahr ermittelte positive oder negative Abweichung zwischen dem, den Öko-Erzeugern vergüteten und von den Ökobilanzgruppen übernommenen, Ökostrom und der mittels Fahrplan an die Stromhändler vorgenommenen Zuweisung von Ökostrom zur unverbindlichen Information der Stromhändler auf der Homepage zu veröffentlichen.
Bei Übersteigen der tolerierbaren Jahresabweichung erfolgt ein wirtschaftlicher Ausgleich zwischen der Ökostromabwicklungsstelle und den Stromhändlern gemäß den in den AB Öko festgelegten Bestimmungen gemäß Abschnitt D.IV.2.
Die tolerierbare Jahresabweichung beträgt +/- 2%.
Aus der nachfolgenden Auswertung ist ersichtlich, dass in 2014 österreichweit 1,38% mehr unterstützter Ökostrom per Fahrplan den Stromhändlern zugewiesen worden ist, als tatsächlich in die öffentlichen Netze eingespeist wurde: