Herkunftsnachweise
Herkunftsnachweise
Herkunftsnachweise gemäß EU-RL 2009/28/EG vom 23.4.2009 sind die einzigen im Detail definierten Nachweise für die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energieträgern.Art. 15 Abs. 1 (EU-RL 2009/28/EG) definiert den Zweck des Herkunftsnachweises als „Nachweis gegenüber den Endkunden […], welchen Anteil Energie aus erneuerbaren Quellen im Energiemix eines Energieversorgers ausmacht oder in welcher Menge sie darin enthalten ist […]“. Die Mitgliedstaaten stellen mit dem Herkunftsnachweis sicher, „dass die Herkunft von aus erneuerbaren Energiequellen erzeugter Elektrizität als solche im Sinne dieser Richtlinie gemäß objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien garantiert werden kann“.
Ein Herkunftsnachweis gilt standardmäßig für 1 MWh und muss gemäß Art. 15 Abs. 6 der EU-RL 2009/28/EG mindestens folgende Angaben enthalten:
- „Angaben zur Energiequelle, aus der die Energie erzeugt wurde, und zu Beginn und Ende ihrer Erzeugung
- Angaben dazu, ob der Herkunftsnachweis Elektrizität oder Wärme und/oder Kälte betrifft
- Bezeichnung, Standort, Typ und Kapazität der Anlage, in der die Energie erzeugt wurde
- Angaben dazu, ob und in welchem Umfang die Anlage Investitionsbeihilfen erhalten hat und ob und in welchem Umfang die Energieeinheit in irgend einer anderen Weise in den Genuss einer nationalen Förderregelung gelangt ist, und Angaben zur Art der Förderregelung
- Datum der Inbetriebnahme der Anlage
- Ausstellungsdatum und ausstellendes Land und eine eindeutige Kennnummer.“
Diese Bestimmungen treten mit Dezember 2010 in Kraft.
Wenn Herkunftsnachweise in andere Länder transferiert werden sollen, kann dazu das elektronische System von AIB verwendet werden, sofern deren Bedingungen eingehalten werden.
Um international über den AIB zu handeln, müssen die Marktteilnehmer die Standard Terms and Conditions von AIB unterfertigen und in zweifacher Ausfertigung an die E-Control übermitteln.
Hier finden Sie die STCs samt Kostenaufstellung als Download:
Sofern ausländische Herkunftsnachweise für die Stromkennzeichnung eingesetzt werden, müssen diese bestimmten Kriterien entsprechen um anerkannt zu werden. Eine Liste mit den Ländern, aus denen Herkunftsnachweise in der Vergangenheit anerkannt wurden steht hier zum Download zur Verfügung.
In Österreich wird der gesamte Lebenszyklus eines Herkunftsnachweises, von der Generierung über den Transfer bis zum Löschen, in der Stromnachweisdatenbank der E-Control abgebildet. Die Stromnachweisdatenbank, als elektronisches Informationssystem, ist ein für alle österreichischen Marktteilnehmer und Netzbetreiber offenes Instrument, um Herkunftsnachweise einheitlich und nach transparenten Kriterien zu erstellen. Sie vereinfacht die Informationsweitergabe über die gesamte Prozesskette vom Produzenten bis zum Konsumenten.
Ein Herkunftsnachweis wird vom Netzbetreiber kostenlos in der Stromnachweisdatenbank ausgestellt. Für die durch die OeMAG abgenommenen geförderten Ökostrommengen erfolgt die Erfassung in der E-Control Datenbank mittels Ökostrommengeneintrag durch die OeMAG.
Ökostrom kann nur dann als Ökostrom verkauft werden, wenn der Herkunftsnachweis an den Käufer übertragen wird. Bei Lieferung des Ökostroms an den Endkunden, wird der Herkunftsnachweis für das Labeling gem. § 8 Abs. 4 Ökostromgesetz bzw. § 79 ElWOG entwertet.
Die Registrierung in der Stromnachweisdatenbank ist kostenlos. Eine Online-Registrierung für neue Unternehmen ist über die Homepage der Stromnachweisdatenbank oder auch per Anmeldeformular möglich.
Als registrierter Benutzer können Sie mit Ihrer Benutzerkennung und persönlichem Passwort auf die Datenbank zugreifen.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.stromnachweis.at
Ansprechpartner für Supportfragen zur Stromnachweisdatenbank:
Abteilung Ökoenergie und Energieeffizienz
Andrea Hilfrich
E-Mail: andrea.hilfrich@e-control.at
Tel. 01-24 7 24-712
sowie stromnachweis@e-control.at
Für inhaltliche Fragen schreiben Sie uns bitte ein Email an:
stromkennzeichnung@e-control.at