OeMAG – Abwicklungsstelle für Ökostrom – Kontrahierung
OeMAG – Abwicklungsstelle für Ökostrom – Kontrahierung
Im System der Ökostromförderung ist die Ökostromabwicklungsstelle (OeMAG) als zentrale Annahme- und Zuweisungsstelle für geförderten Ökostrom vorgesehen. Gemäß § 37 Ökostromgesetz wird jedem Stromhändler, der Endverbraucher beliefert, dh. jedem Lieferanten, eine Quote an gefördertem Ökostrom zugewiesen. Der geförderte Ökostrom wird Ihnen als Lieferant von der OeMAG anhand der Marktanteile (monatliche Abnahmequote), sowie der prognostizieren Ökostrommenge (day-ahead-Prognose) täglich zugewiesen. Die Zuweisungsfahrpläne gehen bis 10 Uhr des Vortages an die BGV und enthalten die Summe der zwischen der Öko-BG und der jeweiligen BG auszutauschenden Energiemenge (BG-Fahrpläne) und den Mengen je Lieferant (LF-Fahrpläne).Die Abnahmequote wird jeden Monat auf Basis der 3 Monate zurück liegenden Verbrauchswertes (Endkundenabgabemenge auf österreichischem Staatsgebiet) ermittelt. Dementsprechend haben die Abnahmequoten auch bei Markteintritt oder -austritt, sowie bei Änderungen der Abgabemengen einen Zeitverzug. In die Ermittlung der Abnahmequoten ist jeder Stromhändler im Wege eines Kontrollkreises eingebunden. Nach Abschluss des Kontrollkreises wird jeder Händler über seine Endkundenabgabemenge und seine Quote mittels E-Mail informiert.
Die zugewiesenen Strommengen werden an Hand des EPEX-day-ahead-Spotmarktpreises verrechnet; bei negativen Spotmarktpreisen wird als Ersatzwert ein Preis von 1 Cent/MWh verrechnet. Ergänzend dazu werden auch die Strom-Herkunftsnachweise für die zugewiesenen Strommengen verrechnet. Der Herkunftsnachweisepreis wird zu Beginn jeden Jahres von der Regulierungsbehörde mittels Verordnung festgelegt.
Die Netzbetreiber haben die Pflicht die Ökostrompauschale und den Ökostromförderbeitrag vom Endkunden im Rahmen der Netzabrechnung (für die OeMAG) einzuheben. Als Stromhändler haben Sie von Ihren Endkunden keinerlei Fördergelder einzuheben, ausgenommen, Ihr Unternehmen entschließt sich für eine gemeinsame Rechnungslegung. Näheres hierzu siehe Abschnitt Rechnungslegung.
Nähere Informationen zum Fördersystem
Im Bereich Öko-Energie der E-Control Website/de/marktteilnehmer/oeko-...e/oekostrom-foerdersystem
Zur Abwicklung der geförderten Ökostrommengen haben Sie als Stromhändler, der Endkunden (auf österreichischem Staatsgebiet) beliefert, mit der OeMAG einen Vertrag abzuschließen. Neben den vertragsrelevanten Stammdaten, sind alle für den Fahrplanaustausch erforderlichen Details wie EIC, E-Mailadressen für Fahrplanverkehr und Quoten-Kontrollkreis einschließlich der Kontaktdaten der damit befassten Personen der OeMAG zur Kenntnis zu bringen.
Zum Zwecke des Vertragsabschlusses wenden Sie sich direkt an die OeMAG unter dem Kontakt abrechnung@oem-ag.at. Dort erhalten Sie eine genaue Liste der erforderlichen Daten. Nach deren Übermittlung sendet Ihnen die OeMAG den einseitig unterzeichneten Vertrag in doppelter Ausführung zu. Nach erfolgter Gegenzeichnung übermitteln Sie ein Vertragsexemplar zurück an die OeMAG.
Fragen betreffend fahrplantechnischer Details, Ökostromzuweisung und Abnahmequote können Sie an folgenden E-Mail Kontakt quoten@oem-ag.at richten.
Checkliste – OeMAG Kontrahierung | AT* |
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OeMAG kontaktiert und Frageliste erhalten | 0,1 |
Stammdaten und fahrplantechnische Details vollständig übermittelt | 5 |
OeMAG Verträge erhalten und gegengezeichnet rückgesendet | 5 |
Durchschnitt Gesamtzeit (ev. kürzer als Summe AT da Prozesse parallel) | Min 14 |
Tipps und Hinweise
Je schneller Ihr Unternehmen alle vertrags- und fahrplantechnisch relevanten Daten einbringt, umso schneller kann die OeMAG Ihr Vertragsexemplar erstellen und Sie in ihrem System als Kunde anlegen.
Rechtliche Grundlage
§ 37 ÖkostromG§ 40 ÖkostromG
Allgemeine Bedingungen der Ökostromabwicklungsstelle (AB-ÖKO)