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Energieeffizienzgesetz: Umsetzung ist angelaufen 

In einem ersten Schritt wurden die Verordnungskompetenzen entsprechend umgesetzt. Bereits im August wurde die Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung (EEff-SKV) veröffentlicht. Diese Verordnung legt Format, Struktur und Gliederung der standardisierten Kurzberichte fest, die für die Meldungen der umgesetzten Energieaudits und eingerichteten anerkannten Managementsysteme vorgesehen sind.

Im September wurde die Qualifikations-Bewertungs-Verordnung (EEff-QBV) veröffentlicht, welche die Voraussetzungen für die fachliche Qualifizierung und Requalifizierung von Energieauditor:innen und Energieberater:innen regelt.

Nach einem technischen Notifikationsverfahren bei der Europäischen Kommission, konnte im Oktober schließlich auch noch die Individuelle-Verbrauchserfassungs-Verordnung (EEff-IVEV) kundgemacht werden. Diese Verordnung konkretisiert die technische Machbarkeit und kosteneffiziente Durchführbarkeit von individuellen und fernablesbaren Verbrauchserfassungen gemeinsamer Wärme- bzw. Kälteversorgungsanlagen in Gebäuden mit mehreren Wohnungen.

Personen, die Energieaudtis oder Energieberatungen anbieten bzw. durchführen möchten, müssen eine Berufsberechtigung vorweisen und die entsprechende fachliche Eignung aufweisen. Die Voraussetzungen dafür sind im Gesetz und der EEff-QBV verankert. Mit Mitte Oktober wurde der Prozess für die Aufnahme von Energieberater:innen und Energieauditor:innen in die elektronische Liste gestartet. Seit Anfang November finden sich hierzu entsprechende Beschreibungen und Meldeformulare auf der Website der Energieeffizienz-Monitoringstelle (energieeffizienzmonitoring.at).

Für eine effiziente elektronische Abwicklung aller zukünftigen Meldungen wurde die Entwicklung der elektronischen Meldeplattform bereits beauftragt. Diese wird schrittweise für die jeweiligen Meldefristen veröffentlicht und vollumfänglich bis Ende 2024 in Betrieb gehen. Bis zur Veröffentlichung werden auf der Website Übergangslösungen für relevante Prozesse angeboten.

Die Website der Energieeffizienz-Monitoringstelle - energieeffizienzmonitoring.at - ist aktuell das wichtigste Kommunikationstool. Neben den bereits erwähnten Formularen sind dort alle relevanten Gesetzestexte und Verordnungen zu finden. Gleichzeitig werden eine Vielzahl an FAQs angeboten, die auch laufend weiter ergänzt werden. Auch die Liste der Energieauditor:innen und Energieberater:innen ist bereits online und kann nach diversen Parametern gefiltert abgerufen werden.

Wichtig: mit 30. November ist die Frist für die Bekanntgabe der Verpflichtung als großes Unternehmen gemäß § 65 (1) ausgelaufen. Dabei mussten Unternehmen bekanntgeben, ob sie für sich oder in Summe über alle gemäß § 41 EEffG konzernweise zusammengerechneten Unternehmensteile die Schwellenwerte zur Beschäftigung (> 250 Mitarbeiter:innen) oder zur Wirtschaftsleistung (Umsatz > 50 Mio. Euro und Bilanzsumme > 43 Mio. Euro) überschritten haben. Falls die Meldefrist verpasst wurde, bitte um ehestmögliche Bekanntgabe auf der Webseite Bekanntgabe der Verpflichtung als großes Unternehmen – Energieeffizienz-Monitoringstelle (energieeffizienzmonitoring.at)!

Wir dürfen alle verpflichteten und interessierten Stakeholder dazu einladen, sich auf Energieeffizienz-Monitoringstelle (energieeffizienzmonitoring.at) auf dem Laufenden zu halten bzw. sich für unseren Newsletter zu registrieren, um über die Aktivitäten der Energieeffizienz-Monitoringstelle informiert zu sein: https://meine.e-control.org/verteilerlisten/.