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Vorteil für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften: Ortsnetztarife

Die Regulierungskommission hat Ende Oktober 2021 die Novelle der Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 beschlossen. Damit zahlen Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften einen reduzierten Netztarif für jene Strommengen, die sie aus der Energiegemeinschaft beziehen. 

Im Lokalbereich werden die „Arbeitspreise“ (Cent/kWh) für Kunden der Niederspannungsebene um 57% reduziert und im Regionalbereich um 28%. Für Kunden auf der Mittelspannungsebene ergibt sich eine Reduktion von 64%.

Bundesweit sind nun einheitliche Abschläge von den Netznutzungsentgelten für den arbeitsbezogenen Anteil des jeweils anzuwendenden Entgelts festgelegt. Die Abschläge gelten für jenen Verbrauch, der durch zugeordnete eingespeiste Energie einer Erzeugungsanlage gemäß § 16c ElWOG 2010 abgedeckt ist. Dabei wird zwischen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im Regionalbereich (Netzebene 4, bis hinunter zur Niederspannung, Netzebene 7) und im Lokalbereich (umfasst nur die Netzebenen 6 und 7) unterschieden.

Um die Aktivitäten zur Förderung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zu bündeln und Energiegemeinschaften auch nachhaltig in Österreich zu etablieren, hat das Klimaschutzministerium (BMK) den Klima- und Energiefonds mit dem Aufbau der „Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften“ betraut. Diese Stelle hat das Ziel, die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche österreichweite Implementierung des Modells der Energiegemeinschaften zu optimieren und Hilfestellung bei der Errichtung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften zu geben. Weitere Informationen unter energiegemeinschaften.gv.at.

Freilich stehen auch wir unter 0800 21 20 20 oder über beratung@e-control.at zu allen Fragen rund um die Themen Netzanschluss oder Smart Metering zur Verfügung. Informationen zu Energiegemeinschaften finden Sie auch auf unserer Website unter www.e-control.at/energiegemeinschaften.