Erdgas-Clearingentgelt-Verordnung 2023
Erdgas-Clearingentgelt-Verordnung 2021
Außer Kraft getreten
Erdgas-Clearingentgelt-Verordnungen
Verordnung der Energie-Control GmbH, mit der das Clearingentgelt für die Erfüllung der Aufgaben eines Bilanzgruppenkoordinators im Erdgasbereich festgesetzt wird
Entwürfe Archiv
Begutachtungsentwurf Erdgas Clearingentgelt-Verordnung 2023
Mit der vorliegenden Verordnung werden die Gas Clearingentgelte aufgrund von Mengenänderungen neu festgelegt.
Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen können spätestens bis zum 6. September 2023 an die E‑Mail-Adresse recht-post@e-control.at gerichtet werden.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V CF G 01/23 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Die erhaltenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist auf dieser Website veröffentlicht. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird daher um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Erdgas- Clearingentgelt-Verordnung 2021 – Novelle 2022
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf erfolgt eine Neuberechnung der Clearingentgelte unter Berücksichtigung sämtlicher Gasmengen, die aufgrund des durch die Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 geschaffenen neuen Bilanzierungsmodells ab dem 1. Oktober 2022 dem Clearing durch die Bilanzierungsstelle unterliegen.
Allfällige Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen sind spätestens bis zum 1. September 2022 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden.
Begutachtungsentwurf Neuerlassung der Clearingentgelt-Verordnungen Strom und Gas 2021 – geplantes Inkrafttreten 1. Jänner 2021
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf waren bis spätestens bis zum 19. November 2020 an die E-Mail-Adresse tarife@e-control.at zu richten. Nachfolgend finden sind die eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht.
Begutachtungsentwurf Clearinggebühr-Verordnungen 2018
Nachfolgend finden sie die Begutachtungsentwürfe der Clearinggebühr-Verordnung Strom, sowie der Clearinggebühr-Verordnung Gas nebst Erläuterungen. Allfällige Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen sind spätestens bis zum 22. November 2017 an die E-Mail Adresse tarife@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen im Anschluss ebenfalls hier veröffentlicht werden.