Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der Preise (Einspeisetarife) für Ökostrom festgelegt werden, für die im Jahr 2012 erstmalig ein Antrag auf Kontrahierung bei der Ökostromabwicklungsstelle gestellt wurde und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, BGBl II Nr 471/2011 vom 30.12.2011
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der Preise (Einspeisetarife) für Ökostrom festgelegt werden, für die im Jahr 2012 erstmalig ein Antrag auf Kontrahierung bei der Ökostromabwicklungsstelle gestellt wurde und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, BGBl II Nr 471/2011 vom 30.12.2011
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der Preise (Einspeisetarife) für Ökostrom festgelegt werden, für die im Jahr 2011 erstmalig ein Antrag auf Kontrahierung bei der Ökostromabwicklungsstelle gestellt wurde und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. (Ökostromverordnung 2011 - ÖSVO 2011)
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der Preise (Einspeisetarife) für Ökostrom festgelegt werden, für die im Jahr 2010 erstmalig ein Antrag auf Kontrahierung bei der Ökostromabwicklungsstelle gestellt wurde und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. (Ökostromverordnung 2010 - ÖSVO 2010)
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen auf Grund von Verträgen festgesetzt werden, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle im Kalenderjahr 2009 verpflichtet ist, BGBl II Nr 53/2009 vom 23.02.2009
Ökostromverordnung 2008 Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen auf Grund von Verträgen festgesetzt werden, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle im Kalenderjahr 2008 verpflichtet ist, BGBl II Nr 59/2008 vom 14.02.2008REIB oekostromverordnung-2008.pdf - 50.5kB
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen auf Grund von Verträgen festgesetzt werden, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle in den Kalenderjahren 2006 und 2007 verpflichtet ist, BGBl II Nr 401/2006 vom 24.10.2006