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E-Mobilität: Wer ist eigentlich Betreiber einer Ladestelle? 

An sich sieht es doch ganz einfach aus: meist ist es eine schlanke Säule neben einem Parkplatz oder ein kleiner Schaltkasten an der Wand einer Garage, daran einige Tasten, ein Display und natürlich die Steckdose mit Abdeckung und Sicherheitsverriegelung. So schlicht sehen die meisten Ladestellen für E-Autos aus. Damit mit dem Ladepunkt jedoch tatsächlich Autos aufgeladen werden können, müssen ein ganzen Reihe von Akteuren zusammenspielen.

Grund und Hardware

Da wäre zunächst einmal das Unternehmen, das die Ladesäule aufstellt. Hier gibt es eine Vielzahl von meist international tätigen Herstellern, die häufig auch die Installation vor Ort mitanbieten. Und wie bei anderen Arten von „Geschäftsausstattungen“ – ob Laserdrucker im Großraumbüro oder Espressomaschine im Kaffeehaus – gibt es auch für Ladestellen vom Leasing über die Miete, die Finanzierung bis zum Barkauf alle möglichen Arten der Geschäftsbeziehungen zum Betreiber der Ladestelle.

Der Grund und Boden, auf dem eine Ladestelle errichtet wird, muss übrigens nicht dem Betreiber gehören. Manchmal ist es ein gepachtetes Firmengelände, beispielsweise bei Hotelanlagen oder Autohändlern, oft aber ist es auch öffentlicher Grund, der von den Gemeinden zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wird.

Energie, Software und Dienstleistungen

Dann muss Strom für das Laden bereitgestellt werden. Das heißt, es wird zum einem ein Netzanschluss benötigt, wofür der jeweilige Netzbetreiber zuständig ist, in dessen Netzgebiet die Ladestelle liegt. Zum anderen braucht es aber auch einen Stromlieferanten, der die Energie für den Ladepunkt liefert. Hier kann der Betreiber einer Ladestelle, wie alle Gewerbetreibenden, frei unter den Stromanbietern wählen, die in dem jeweiligen Netzgebiet tätig sind. Es sei denn, der Betreiber ist selbst Stromlieferant, was häufig vorkommt, aber nicht prinzipiell so sein muss.

Nun soll der geladene Strom natürlich auch bezahlt und abgerechnet werden. Es gibt Ladestellen, bei denen macht man das in bar. Zum Beispiel bei Stationen, die zu einem Hotel oder Restaurant gehören. Meist wird jedoch eine Ladekarte verwendet. Diese Karte hat man von einem sogenannten E-Mobilitätsanbieter – englisch meist E-Mobility-Provider, kurz EMP, genannt. Manche großen Ladestellenbetreiber, zum Beispiel große Energieversorger, geben auch eigene Ladekarten für ihre Ladestellen aus. Über die Ladekarte authentifiziert man sich bei der Ladestelle und so kann die geladene Strommenge zu dem mit dem E-Mobilitätsanbieter vereinbarten Preis abgerechnet werden. Es gibt aber auch Ladestellen, an denen man direkt mit Kredit- oder Debitkarte (Bankomatkarte) bezahlen kann. Hier kommt dann im Hintergrund einer der Zahlungsabwickler zum Einsatz, der dies auch beim Bezahlen mit Karte an der Supermarktkasse macht.

Um all die nötigen Informationen – Preise, häufig nach Leistung gestaffelt, Standorte der Ladestellen, angebotene Leistung etc. - zu administrieren nehmen die meisten Betreiber die Angebote eines weiteren Dienstleisters in Anspruch, den Backend-Betreiber. Das ist im Grunde ein IT-Dienstleister, der ein Verwaltungsportal – eben ein Backend – anbietet, mit dem ein Betreiber seine Ladestelle oder Ladestellen administrieren und mit all den anderen notwendigen Diensten vernetzen kann. Die meisten solcher Backends bieten den Betreibern auch an, automatisch die gesetzlich verpflichtende Meldung in das Ladestellenverzeichnis der E-Control vorzunehmen.

Aber wer ist nun eigentlich der Betreiber einer Ladestelle?

Wenn der Grund gepachtet und die Ladesäule geleast ist, der Strom von einem Lieferanten kommt, die Abrechnung über die Ladekarte eines E-Mobilitätsanbieters geschieht und das ganze im System eines Backend-Anbieters administriert wird, was hat so ein Ladestellenbetreiber eigentlich überhaupt zu tun?

Es ist wie mit einem Café – der Betreiber sperrt auf und zu

Tatsächlich gibt es keine exakte, gesetzliche Definition von „Ladestellenbetreiber“. Nicht selten fällt diese Funktion mit einer der vorgenannten auch zusammen. Am Ende ist es so, dass Betreiber diejenigen sind, die die Verfügungsgewalt über eine Ladestelle haben. So wie die Betreiberin eines Cafés auch alle Geräte geleast haben kann, die Lokalität gemietet, die Bedienung vielleicht von einer Personalagentur hat und man bezahlt per Bankomat, kann trotzdem sie bestimmen, wann offen ist und wann geschlossen. Und das wiederum liegt daran, dass sie das unternehmerische Risiko trägt. Genau wie der Betreiber eine Ladestelle. Alle übrigen Beteiligten rechnen ihre Dienstleistung oder die Ware einfach ab. Manche in absoluten Beträgen, manche vielleicht in Prozentsätzen vom Umsatz, aber sie machen mit der konkreten Ladestelle jedenfalls keine Verluste. Wenn aber dort niemand lädt und trotzdem die Pacht und das Netzentgelt bezahlt werden wollen, dann liegt hier das Risiko, das den Ladestellenbetreiber zum Betreiber macht.