Erdgas-Energielenkungsdaten-Verordnung
Außer Kraft getreten
Entwürfe Archiv
Erdgas-Energielenkungsdaten- Verordnung 2017 (G-EnLD-VO 2017 – 2. Novelle 2022)
Mit dieser Novelle der Erdgas-Energielenkungsdaten-Verordnung 2017 werden Verfeinerungen bei den Datenkategorien zur bestmöglichen Vorbereitung von Energielenkungsmaßnahmen im Krisenfall vorgenommen und andererseits zur Vollziehung des Energielenkungsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 41/2013, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2022, zusätzliche Datenmeldungen für Speicherkunden eingeführt.
Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 15. September 2022 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen im Anschluss an selber Stelle veröffentlicht werden.
Begutachtungsentwurf G-EnLD-VO 2017 – Novelle 2022
Mit der Novelle werden erweiterte Daten-Meldepflichten im gasversorgungsseitigen Normal- und Ernstfall vorgeschrieben sowie die Meldung von sog. „geschützten Gasmengen“ nach den neu beschlossenen gesetzlichen Regelungen zu § 26a EnLG 2012 festgelegt.
Allfällige Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen sind spätestens bis zum 9. Juni 2022 an die E-Mail Adresse marktregeln@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden.
Erdgas-Energielenkungsdaten-Verordnung 2017
Nachfolgend werden der Begutachtungsentwurf der G-EnLD-VO 2017 sowie die entsprechenden Erläuterungen zur Verfügung gestellt. Die Begutachtungsfrist ist beendet, allfällige Stellungnahmen finden Sie nachfolgend veröffentlicht.