Stromkennzeichnungsverordnung (KenV)

Stromkennzeichnungsverordnung (KenV 2025)

Stromkennzeichnungsverordnung (KenV 2022)


Außer Kraft getreten

 

Stromkennzeichnungsverordnung 2014

  • Verordnung der E-Control über die Regelungen zur Stromkennzeichnung und zur Ausweisung der Herkunft nach Primärenergieträgern (Stromkennzeichnungsverordnung), konsolidierte Fassung

 

Stromkennzeichnungsverordnung

  • Verordnung der E-Control über die Regelungen zur Stromkennzeichnung und zur Ausweisung der Herkunft nach Primärenergieträgern, BGBl II Nr 310/2011 vom 14.09.2011


Entwürfe Archiv 

Begutachtungsentwurf zur Stromkennzeichnungsverordnung 2022 – KenV 2022 – Novelle 2026

Die Verordnung hat den Umfang und die Ausgestaltung der gemäß § 86 und § 87 Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), BGBl. I Nr. 91/2025, für Stromhändler verpflichtenden Stromkennzeichnung, welche die Ausweisung der Technologie, des Ursprungslandes, eines allfälligen gemeinsamen Handels und der Umweltauswirkungen umfasst, sowie die Vorgaben für die Ausgestaltung der Nachweise zu den verschiedenen Primärenergieträgern zum Gegenstand.

Begutachtung Stromkennzeichnungsverordnungs-Novelle 2025, KenVNovelle 2025)

Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf wird die Stromkennzeichnungsverordnung über die Ausgestaltung der verpflichtenden Stromkennzeichnung gemäß §§ 78 und 79 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (ElWOG 2010), BGBl. I Nr. 110/2010, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 145/2023, novelliert.

Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 01. August 2025 an die E-Mail Adresse an recht-post@e-control.at zu richten. 

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V KEN 01/25 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Begutachtungsentwurf Stromkennzeichnungsverordnung 2022

Mit diesem Begutachtungsentwurf der Verordnung des Vorstands der E-Control, mit der die Stromkennzeichnungsverordnung 2022 neu erlassen wird (KenV 2022), werden die Kennzeichnungsbestimmungen den neuen gesetzlichen Grundlagen (§§ 78 f ElWOG 2010) angeglichen.

Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 9. Dezember 2021 an die E-Mail Adresse stromkennzeichnung@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen im Anschluss an selber Stelle veröffentlicht werden.

Stromkennzeichnungsverordnung – Novelle 2013

Nachfolgend finden Sie den Begutachtungsentwurf der Novelle 2013 der Stromkennzeichnungsverordnung. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahmen an stromkennzeichnung@e-control.at. Die Begutachtungsfrist endete am 31. Oktober 2013. Allfällige Stellungnahmen finden Sie nachfolgend ebenfalls hier veröffentlicht.
 

 

Begutachtungsentwurf Stromkennzeichnungsverordnung – Novelle 2013

  • Verordnung des Vorstands der E-Control, mit der die Verordnung der E-Control über die Regelungen zur Stromkennzeichnung und zur Ausweisung der Herkunft nach Primärenergieträgern (Stromkennzeichnungsverordnung, SKV) geändert wird (Stromkennzeichnungsverordnungs-Novelle 2013, SKV-Novelle 2013); Ende der Begutachtungsfrist: 31. Oktober 2013

  • Herunterladen: SKV Novelle 2013 Begutachtung final.pdf (36,70 kB)