Betriebsmittelanzeigeverordnung

Betriebsmittelanzeigeverordnung – BAV

Verordnung des Vorstandes der E-Control über die Anzeige neuer Betriebsmittel (Betriebsmittelanzeigeverordnung – BAV)


Entwürfe Archiv 

Begutachtungsentwurf zur Verordnung des Vorstandes der E-Control, mit der die Anzeige neuer Betriebsmittel festgelegt wird (Betriebsmittelanzeigeverordnung – BAV)

In dieser Verordnung wird in Bezug auf die Festlegung der Arten von Stromerzeugungsanlagen bzw. Stromerzeugungseinheiten, Energiespeicheranlagen und Verbrauchsanlagen bzw. Verbrauchseinheiten, welche anzeigepflichtig sind, auf die bereits in der Praxis angewandten Regelungen der TOR referenziert.

Die Begutachtungsfrist ist am  7. September 2026 abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht: