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Netzreserve-Verordnung


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Begutachtungsentwurf zur Netzreserve-Verordnung

Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden gemäß § 146 Abs. 4 ElWG Festlegungen zu den Anzeigepflichten, zum Ausschreibungsverfahren und zu den Produkten der Netzreserve getroffen.

Die Begutachtungsfrist ist am 10. Februar 2026 abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht: