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Werden wir aktiv! Energiegemeinschaften als wichtiger Baustein für Energiewende und Klimaschutz

Mitte September haben Klimaministerin Leonore Gewessler und Staatssekretär Magnus Brunner den Begutachtungsentwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) präsentiert. Nun hat die Energie-Community in Österreich die Möglichkeit, den Entwurf zu kommentieren und relevante Vorschläge zu unterbreiten.

Ein neues Thema aus dem Begutachtungsentwurf, das dabei für Konsumentinnen und Konsumenten interessant ist, sind sogenannte Energiegemeinschaften, die eine aktive Teilnahme am Strommarkt ermöglichen. Mit diesen sollen sowohl möglichst viele Bürgerinnen und Bürger als auch kleinere und mittlere Unternehmen in Österreich die Möglichkeit bekommen, einen Beitrag zur Energiewende und zur Bewältigung der Klimakrise zu leisten. Die Vorteile der dezentralen Energieversorgung und der neuen smarten Technologien sollen dies vor allem ermöglichen. Es werden dabei zwei Modelle vorgestellt: einerseits die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und andererseits die Bürgerenergiegemeinschaft. 

Bei den Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften soll von natürlichen Personen, lokalen Behörden und KMUs erneuerbare Energie erzeugt, verbraucht, gespeichert und verkauft werden. Beispielsweise können sich mehrere Haushalte in einem Ort zusammentun und auf einem Dach eine Photovoltaikanlage errichten. Dabei steht nicht der finanzielle Gewinn, sondern die Gemeinnützigkeit im Vordergrund. Für den Austausch von Energie innerhalb der Gemeinschaft soll ein verbilligter Ortstarif gelten, d.h. es können Netzgebühren gespart werden. Zudem soll es eine Befreiung von der Energieabgabe und vom Ökostromförderbeitrag geben. 

Bürgerenergiegemeinschaften sollen nicht nur lokal oder regional, sondern in ganz Österreich agieren können. Teilnehmen daran können neben natürlichen Personen auch Gebietskörperschaften und Kleinunternehmen. Die Tätigkeiten der Bürgerenergiegemeinschaften reichen von der Erzeugung, Verteilung, Versorgung, dem Verbrauch, der Aggregierung und Energiespeicherung über Energieeffizienzdienstleistungen, Ladedienstleistungen oder andere Energiedienstleistungen. Beispielsweise können sich mehrere Nutzer zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, etwa eine Gruppe von Menschen aus mehreren Bundesländern, die eine große Photovoltaikanlage an einem Standort in Österreich gemeinsam errichtet. Die dort produzierte Energie kann von den Teilnehmern genutzt werden, diese profitieren aber auch vom Verkauf der nicht verbrauchten Energie. Finanzielle Erleichterungen wird es hier keine geben. 

Energiegemeinschaften können durch die aktive Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum Regierungsziel sein, die Stromversorgung bis 2030 zu 100% aus Erneuerbaren Energien zu generieren.

Die öffentliche Begutachtung des EAG ist bis 28. Oktober angesetzt. Danach folgt die parlamentarische Behandlung des Gesetzesentwurfs, der noch heuer beschlossen werden könnte.