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Aktuelles aus der Gasabteilung

Konsultation der Gasmarktmodell-Verordnung und Veranstaltung

Durch das Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) und der auf dessen Basis erlassenden Gas-Marktmodell-Verordnung 2012 (GMMO-VO 2012) wurden zum 01.01.2013 wesentliche Neuerungen im Bereich des Netzzugangs als auch der Bilanzierung eingeführt und in Verbindung mit diversen Novellen der GMMO-VO 2012 die Grundlage für die positive Entwicklung des österreichischen Gasmarkts in den letzten Jahren gelegt. Ungeachtet dessen bestehen unterschiedliche Potentiale und Notwendigkeiten eine weiterhin positive Entwicklung durch eine neuerliche Weiterentwicklung der Marktregeln zu unterstützen. Nicht zuletzt sieht sich das bestehende Bilanzierungsmodell Gas insbesondere vor dem Hintergrund europäischer Vorgaben vielfältigem Handlungsdruck ausgesetzt. Darüber hinaus besteht für die Regulierungsbehörde gemäß § 41 Abs 4 GWG 2011 ein gesetzlicher Auftrag zur Harmonisierung der Ausgleichsregeln in Fernleitungs- und Verteilernetz.

Auf dieser Basis wurde durch uns im Frühling 2018 ein erstes Konzept zur Weiterentwicklung des Bilanzierungsmodells für den österreichischen Gasmarkt zur Konsultation gestellt. Die Aufarbeitung der erhaltenen Stellungnahme sowie Weiterentwicklung des konsultierten Konzepts erfolgte im Rahmen eines geordneten Stakeholderprozesses. Im Rahmen dieses Stakeholderprozesses wurden im Zeitraum Sep. 2018 bis März 2019 insgesamt sieben Workshops mit Branchenvertretern durch¬geführt und die wesentlichen Prinzipien und Wirkungsmechanismen eines weiterentwickelten Bilanzierungsmodells diskutiert und abgestimmt. 

Die formale Umsetzung des Konzepts erfolgt in einem nächsten Schritt durch Neuerlassung der Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 (GMMO-VO 2020). Neben Festlegungen zum Bilanzierungsmodell Gas umfasst die GMMO-VO 2020 auch neustrukturierte Festlegungen zum Netzzugang, zum Engpass¬management und der Registrierung im Marktgebiet. 

Plangemäß wird der Begutachtungsentwurf noch im September 2019 veröffentlicht und Marktteilnehmer sind eingeladen sich aktiv an der mehrwöchigen Marktkonsultation (geplant bis Ende Okt.) zu beteiligen. Als ergänzendes Informationsangebot wird am 9. Oktober in Wien anlässlich dieses Verordnungs¬ver-fahrens eine öffentliche Veranstaltung durchgeführt werden. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.e-control.at/branchenfruehstueck-gas


Erhebung des Versorgungsstandards

Die europäische Gas-Versorgungssicherheits-Verordnung (Verordnung (EU) 2017/1938), welche am 1. November 2017 in Kraft getreten ist, beinhaltet Vorgaben zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung innerhalb der Europäischen Union. Ziel dieser EU-Verordnung ist die Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Gasversorgung für geschützte Kunden auch unter schwierigen Witterungsverhältnissen sowie bei Störungen wesentlicher Gasinfrastrukturobjekte. Unter den Begriff der „geschützten Kunden“ fallen in Österreich alle Haushaltskunden.

Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 2017/1938 (SoS-Verordnung) iVm § 121 Abs. 5 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) verpflichtet Versorger, die geschützte Kunden mit Erdgas beliefern, den Versorgungsstandard auch im Falle außerordentlicher Situationen zu gewährleisten. Versorger müssen daher die Versorgung ihrer Haushaltskunden während der Wintermonate von Oktober bis März auch in folgenden Fällen sicherstellen können:
a.    extreme Temperaturen an sieben aufeinanderfolgenden Tagen mit Spitzenlast, wie sie mit statistischer Wahrscheinlichkeit einmal in 20 Jahren vorkommen;
b.    eine außergewöhnlich hohe Gasnachfrage über einen Zeitraum von 30 Tagen, wie sie mit statistischer Wahrscheinlichkeit einmal in 20 Jahren auftritt; 
c.    für einen Zeitraum von 30 Tagen bei Ausfall der größten einzelnen Gasinfrastruktur unter durchschnittlichen Winterbedingungen. 

Gerade im Hinblick auf potenzielle Unsicherheiten aufgrund des Auslaufens des Gastransitvertrages durch die Ukraine legen wir in diesem Jahr bei der Erhebung des Versorgungsstandards ein besonderes Augenmerk auf Fall c). Die größte einzelne Gasinfrastruktur in Österreich stellt in diesem Zusammenhang der Entry-Punkt Baumgarten dar. D.h. auch bei einem potentiellen Ausfall von Gas-Importen über diesen Punkt muss die Versorgung von Haushaltskunden unter durchschnittlichen Winterbedingungen für einen Zeitraum von 30 Tagen gewährleistet werden.
Wie in den Vorjahren haben wir auch in diesem Jahr eine Erhebung zur Einhaltung des Versorgungsstandards gem. Artikel 6 Verordnung (EU) Nr. 2017/1938 durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden Versorger geschützter Kunden im Sommer 2019 aufgefordert, der Behörde darzulegen, auf Basis welcher Verträge (Beschaffungs-, Transport- bzw. Speicherverträge) sie in der Lage sind, die Versorgung von Haushaltskunden auch in den zuvor genannten Situationen sicherzustellen. Als Grundlage der Erhebung dienten, wie auch schon in den Vorjahren, vom Markt- und Verteilergebietsmanager AGGM berechnete Vorgabemengen. Hierbei wurden nun auch die unterschiedlichen Lastprofile aller österreichischen Netze berücksichtigt, wodurch ein individueller und genauerer Vorgabewert für den jeweiligen Versorger errechnet werden kann, abhängig von dessen geographischer Kundenverteilung in Österreich. Wie bisher wird das Ergebnis unserer Erhebung nach deren Abschluss im 4. Quartal veröffentlicht. 

Infrastrukturplanung

Die Infrastrukturplanung auf nationaler Ebene umfasst die Langfristige Planung (LFP) für die Fernleitungen auf der Netzebene 1 und den Koordinierten Netzentwicklungsplan (KNEP) der Fernleitungen im Marktgebiet Ost der Fernleitungsnetzbetreiber TAG GmbH und GCA. 

Um sicherzustellen, dass die Anforderungen der Marktteilnehmer in den beiden Planungsinstrumenten, LFP und KNEP, berücksichtigt sowie der gesamte Investitionsbedarf abgebildet wird, werden die Infrastrukturpläne vor der Genehmigung durch uns einer Konsultation unterzogen, zunächst durch den Markt- und Verteilergebietsmanager AGGM, danach von uns.  

Im Rahmen dieser Konsultation durch AGGM werden vorläufige Versionen des Koordinierten Netzentwicklungsplans (KNEP) 2019 und der Langfristigen Planung (LFP) 2019 am 15. Oktober 2019 auf dem „Austrian Gas Infrastructure Day“ der Öffentlichkeit präsentiert werden.