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E-Control: Erhöhung der Netzentgelte zur Vermeidung von Engpässen notwendig

Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO) 2018 beinhaltet z.T. spürbare Erhöhung der Entgelte – Grund dafür sind deutlich höher erwartete Kosten für Engpassmanagement

Wien (22. Dezember 2011) – Bei der Entwicklung der Netzentgelte zeigen sich für das Jahr 2018 bedeutende Veränderungen. Konkret kündigt sich eine deutliche Erhöhung der Entgelte v.a. für die Netzebenen 3 bis 5 an. Grund für den Anstieg sind die für 2018 deutlich höher erwarteten Kosten für das Engpassmanagement des Regelzonenführers APG.

„Insbesondere werden zur Vermeidung von Engpässen zusätzliche Kosten für die Bereitschaft von thermischen Erzeugungsanlagen anfallen. Dazu werden gerade Details zu den exakt benötigten Kapazitäten sowie den vertraglichen Rahmenbedingungen diskutiert und ausgearbeitet“, so E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch.

„Thermische Erzeugungsanlagen können derzeit aufgrund der vorherrschenden Marktpreise nicht wirtschaftlich betrieben werden. Deren Eigentümer erwägen daher ihre Schließung bzw. Stilllegung. Aus Gründen der Netzsicherheit werden jedoch Erzeugungsreserven benötigt“, ergänzt E-Control-Vorstand Andreas Eigenbauer.

Die Vorgangsweise steht in Zusammenhang mit der deutsch-österreichischen Strompreiszone. Die Alternative zur hohen Übertragungsleistung von 4.900 MW und Kraftwerksvorhaltung wäre eine geringere Übertragungsleistung und dafür steigende Strompreise zwischen Deutschland und Österreich.

Stärkere prozentuelle Belastung der höheren Netzebenen

Da diese Kosten im Bereich des Regelzonenführers und nicht gleichmäßig auf allen Netzebenen anfallen, kommt es zu einer prozentuell deutlich stärkeren Belastung der höheren Netzebenen, wobei die Auswirkungen in den einzelnen Netzgebieten unterschiedlich ausfallen.

Die Netzentgelte der Netzebene 3 steigen beispielsweise in Wien um rund 22,2% wobei die Entgeltsteigerung für Haushaltsanschlüsse (Netzebene 7 nicht leistungsgemessen) rund 4,3% beträgt. In absoluten Beträgen sind bei beiden Netzebenen rund 0,2 Cent/kWh mehr als bisher zu bezahlen.

„Trotz dieser Erhöhung liegen die Netzentgelte des Jahres 2018 für die Netzebenen 3 und 4 auf nomineller Basis nur geringfügig über jenen aus dem Jahr 2001. Unter einer realen Betrachtungsweise, d.h. unter Berücksichtigung der Inflation, liegen die Entgelte deutlich unter jenen aus 2001“, so Wolfgang Urbantschitsch.

Nicht betroffen von den absehbaren Erhöhungen sind die Netzbereiche Tirol, Vorarlberg und Innsbruck, da diese nicht zu der betroffenen Regelzone der APG gehören.

Auswirkung niedriger Strompreise auf die Gesamtkosten stärker als Erhöhung der Netzkosten

Der Grund für die drohende Schließung von thermischen Kraftwerken liegt in den dauerhaft niedrigen Strompreisen, die durch die starke Anbindung an den geförderten deutschen Strommarkt bedingt sind. Durch die niedrigen Strompreise rechnet sich der Betrieb der ungeförderten Kraftwerke für den Markt nicht mehr.

„Die Effekte niedriger Strompreise wirken sich allerdings deutlich stärker auf die Gesamtkosten, also Netz und Energie zusammen, aus, als die anstehende Erhöhung