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News Gas: Ernennung der Bilanzierungsstelle

Wie wir bereits im Rahmen eines früheren Newsletters berichtet haben, wurde das bestehende Bilanzierungsmodell, mit der vorherrschenden Trennung der Bilanzierung auf Marktgebiets- und Verteilergebietsebene und entsprechend getrennten Verantwortlichkeiten dafür, einer Weiterentwicklung unterzogen. Konkret wurde auf Basis eines von uns vorgelegten Konzepts ein umfassender Stakeholderprozess initiiert, auf dessen Basis die finale Ausgestaltung des weiterentwickelten Bilanzierungsmodell erfolgt. Diese Ergebnisse mündeten schlussendlich in die Gas-Marktmodell-Verordnung 2020, die im Dezember 2019 durch unseren Vorstand erlassen wurde.

Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 tritt am 01.10.2021 in Kraft

Mit Inkrafttreten dieser neuen Verordnung am 01.10.2021 wird eine integrierte Bilanzierung je Marktgebiet etabliert, welche sämtliche Ein- und Ausspeisungen auf Fernleitungs- als auch auf Verteilernetzebene umfasst. Die Verantwortung für die Durchführung bzw. Koordination der integrierten Bilanzierung obliegt dabei der Bilanzierungsstelle.

Die Bilanzierungsstelle stellt dadurch die Harmonisierung der Ausgleichsregeln in Fernleitungs- und Verteilernetzen gemäß § 41 Abs. 4 GWG 2011 sicher. Sie ist dafür als Bilanzgruppenkoordinator des jeweiligen Marktgebiets gemäß § 87 GWG 2011 benannt. Darüber hinaus bedient sich der Marktgebietsmanager zur Erfüllung seiner Verpflichtung gemäß § 14 Abs. 1 Z 14 GWG 2011 und Umsetzung der Vorgaben gemäß § 41 Abs. 4 GWG 2011 der Bilanzierungsstelle (in den Marktgebieten Tirol und Vorarlberg sind die Bilanzierungsaufgaben der Bilanzierungsstelle auf jene des Bilanzgruppenkoordinators beschränkt).

Verantwortung für die Bilanzierungsstelle ist zu klären

Bevor das neue Bilanzierungsmodell ab 01.10.2021 operativ zur Anwendung kommen kann, sind noch unterschiedliche Vorarbeiten zu leisten. Neben der Überarbeitung, Konsultation und Finalisierung der sonstigen Marktregeln sowie der Allgemeinen Bedingungen der unterschiedlichen Systemoperatoren, ist gerade auch die Verantwortung für die Bilanzierungsstelle zu klären. Dies muss in einem Zeitrahmen erfolgen, der ausreichend Zeit für die fristgerechte Vorbereitungen sämtlicher Systeme und Prozesse erfolgt.

Die Ernennung der Bilanzierungsstelle ist gemäß § 85 GWG 2011 eine unserer Aufgaben. Konkret hat die Ernennung nach Durchführung eines transparenten Auswahlverfahrens basierend auf den Grundsätzen des freien und lauteren Wettbewerbs sowie der Gleichbehandlung aller Bewerber zu erfolgen. Zur Vorabinformation wurden bereits im Oktober 2019 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung die Eckpunkte des Verfahrens präsentiert. Daraufhin wurden potentielle Interessenten eingeladen, weiterführende Fragestellungen zu übermitteln; die Beantwortung dieser Fragen durch uns wurde in anonymisierter Form auf unserer Webseite veröffentlicht. Ende Jänner 2020 wurde schlussendlich das Verfahren zur Ernennung der Bilanzierungsstelle für die Marktgebiete Ost, Tirol und Vorarlberg formal eingeleitet und die Ausschreibungsunterlagen wurden auf unserer Webseite veröffentlicht.

Anträge auf Ernennung können eingebracht werden

Anträge auf Ernennung können bis 30. April 2020 (einlangend) eingebracht werden. Die Frist für Fragen und Korrekturanmerkungen lief bis 20. Februar 2020; die Veröffentlichung der anonymisierten Beantwortung wird zeitnah erfolgen. Schriftliche Eingaben von Interessenten sind über die Postadresse und/oder die E-Mail-Adresse mailto:BKO-Ernennung@e-control.at vorzunehmen.