Zurück Gasversorgung auch in Ausnahmesituationen gesichert

Gasversorgung auch in Ausnahmesituationen gesichert

Wie in den Vorjahren auch haben wir für diesen Winter die Erhebung zur Einhaltung des Versorgungsstandards gem. Artikel 6 Verordnung (EU) Nr. 2017/1938 (SoS-Verordnung) iVm § 121 Abs 5 GWG 2011 für die Wintermonate Oktober 2019 bis März 2020 durchgeführt. Die entsprechenden Vorgaben aus der Artikel 6 Abs 1 SoS-Verordnung lauten hierzu wie folgt:

„Die zuständige Behörde verpflichtet die von ihr bestimmten Erdgasunternehmen dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gasversorgung geschützter Kunden des Mitgliedstaats in jedem der folgenden Fälle zu gewährleisten:

a)    extreme Temperaturen an sieben aufeinanderfolgenden Tagen mit Spitzenlast, wie sie mit statistischer Wahrscheinlichkeit einmal in 20 Jahren vorkommen;
b)    eine außergewöhnlich hohe Gasnachfrage über einen Zeitraum von 30 Tagen, wie sie mit statistischer Wahrscheinlichkeit einmal in 20 Jahren auftritt;
c)    für einen Zeitraum von 30 Tagen bei Ausfall der größten einzelnen Gasinfrastruktur unter durchschnittlichen Winterbedingungen.“

Erhebung bei Versorgern geschützter Kunden

Zum Zweck der Erhebung wurden Versorger geschützter Kunden (Haushaltskunden) im Sommer 2019 von uns aufgefordert, Vertragsdetails ihrer Beschaffungs-, Transport- und Speicherverträge, die zur Versorgung von geschützten Kunden herangezogen werden, offenzulegen.  Als Grundlage der Erhebung dienten vom Verteilergebietsmanager AGGM übermittelte Verbrauchsmengen. Gegenüber dem Vorjahr gab es zudem eine Reihe von Verbesserungen im Erhebungsdesign, um die Genauigkeit der Untersuchung weiter zu erhöhen.

Im Zuge einer Vollerhebung wurden alle 48 Unternehmen kontaktiert, die geschützte Kunden in Österreich mit Gas versorgen. In der inhaltlichen Prüfung konnte für alle diese Versorger festgestellt werden, dass sie ausreichend Gas-Mengen vertraglich abgesichert haben, um den Fällen a) und b) des Versorgungsstandards in den Wintermonaten 2019/2020 gerecht zu werden. 

Gerade im Hinblick auf potenzielle Unsicherheiten aufgrund des Auslaufens des Gastransitvertrages durch die Ukraine wurde in der Versorgungsstandard-Erhebung 2019/2020 besonderes Augenmerk auf Fall c) der SoS-VO (Ausfall des Entry-Punktes Baumgarten) gelegt. Hierzu wurde ein Vergleich der AGGM-Vorgabewerte für die Erfüllung des Fall c) mit dem gem. Energielenkungsdaten-Verordnung gemeldetem Speicherinhalt für österreichische Endkunden angestellt. Wir kamen dabei zu dem Ergebnis, dass die eingespeicherte Menge für österreichische Endkunden deutlich höher war als die maximal benötigte Menge zur Abdeckung des Fall c). Zudem haben auf individueller Ebene Versorger sowohl Speicherverträge abgeschlossen als auch zum Teil Beschaffungsverträge mit Erfüllungspunkt VHP für den Fall c) vorgewiesen, sodass wir von der Erfüllung des Fall c) ausgehen. 

Österreichische Speicher sehr gut gefüllt

Des Weiteren gilt anzumerken, dass der Füllstand aller österreichischen Speicher mit derzeit rund 80 TWh nach wie vor bei 86 Prozent liegt (Stand: 28.01.2020). Dies ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen: Zum einen lag der Speicherfüllstand im April 2019 deutlich höher als in den Vorjahren aufgrund des sehr gemäßigten Winters 2018/2019, zum anderen wurde während der Sommermonate viel Gas eingespeichert. Dies erfolgte im Hinblick auf potentielle Lieferengpässe aufgrund der damals noch ausständigen Verlängerung des Ukraine-Transitvertrages aber auch aufgrund eines deutlichen Sommer-Winter-Preis-Spreads. Zusammen mit dem am 31. Dezember von Russland und Ukraine unterzeichneten Transitvertrag bilden die eingespeicherten Gasmengen und die bisher niedrige Entnahmerate eine gute Ausgangslage für eine auch zukünftig sichere Gasversorgungslage in Österreich.