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Aktuelles aus der Gas-Abteilung

Auktion von neu zu schaffender Kapazität für Gastransport von Ungarn nach Österreich

Das 2017 gestartete Projekt über neu zu schaffende Kapazität am Einspeisepunkt Mosonmagyaróvár (HUAT) wird nun am 6. Juli 2020 im Rahmen der Jahresauktion über die Regional Booking Platform (RBP) dem Markt angeboten. Es werden dabei zwei Angebotslevel für den Gastransport von Ungarn Richtung Österreich zur Auktion gebracht: Angebotslevel I mit einer Kapazität von 5.740.470 kWh/h/a und Angebotslevel II mit einer Kapazität von 10.007.100 kWh/h/a.

Diesem Angebot von neu zu schaffender HUAT-Kapazität ging allerdings ein langer Prozess voran. Die Entscheidung zur Genehmigung des Projektvorschlags ging im Oktober 2018 auf ACER über, da zwischen der ungarischen Regulierungsbehörde (MEKH) und E-Control keine Einigung erzielt werden konnte. Während E-Control den Projektvorschlag genehmigte, lehnte ihn die MEKH ab. Im April 2019 genehmigte ACER dann den Projektvorschlag (ACER Entscheidung Nr. 05/2019), womit dieser auch auf ungarischer Seite umzusetzen war. 

Eigentlich hätte die neu zu schaffende HUAT-Kapazität bereits im Juli 2019 angeboten werden sollen. Aufgrund der Berufung der MEKH und des ungarischen Fernleitungsnetzbetreibers (FGSZ) beim Beschwerdeausschuss von ACER kam es aber nicht dazu. Im August 2019 bestätigte jedoch der Beschwerdeausschuss von ACER die Entscheidung.

FGSZ und MEKH brachten daraufhin im Oktober 2019 Klagen gegen die Entscheidung des Beschwerdeausschusses beim Europäischen Gericht ein (Rechtssache T-684/19 – MEKH/ACER, eingereicht am 7.10.2019 und Rechtssache T-704/19 – FGSZ/ACER, eingereicht am 15.10.2019). E-Control beteiligt sich an diesen Verfahren als Streithelfer für ACER.

Wir wurden von MEKH im Mai 2020 darüber informiert, dass MEKH zustimmt, dass die ACER Entscheidung im Rahmen der Jahresauktion 2020 stattfinden soll. Zu diesem Zweck hat FGSZ ein „Rulebook“ erstellt, welches die Details des Vergabeverfahrens auf ungarischer Seite regelt. Leider fand bei der Erstellung des Rulebooks keine grenzüberschreitende Abstimmung statt, wie dies gemäß Netzkodex zu Kapazitätsallokation (NC CAM) erforderlich gewesen wäre. Obwohl die ACER Entscheidung direkt anwendbar und umsetzbar ist, enthält das Rulebook Bestimmungen, die über die ACER Entscheidung hinaus gehen.

Nähere Details zum HUAT Projekt und der Umsetzung der ACER Entscheidung finden Sie auf der Website der Gas Connect Austria.

Neue Fernleitungsentgelte ab 1.1.2021

Mit der 2. Novelle 2020 zur Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 werden die Netznutzungsentgelte im Fernleitungsnetz angepasst. Die Novelle wurde am 5. Juni 2020 veröffentlicht und die neuen Entgelte gelten ab 1.1.2021.

Aufgrund der Reduktion der genehmigten Kosten der Fernleitungsnetzbetreiber um rund 5% kommt es bei der überwiegenden Anzahl der Ein- und Ausspeisepunkte zu einer Reduktion der Entgelte. Die genehmigten Kosten der Fernleitungsnetzbetreiber betragen in der kommenden Entgeltperiode EUR 404.925.800 pro Jahr. In der abgelaufenen Entgeltperiode betrugen die genehmigten Kosten noch EUR 424.811.800 pro Jahr.

Die neuen Entgelte wurden auf Basis einer Referenzpreismethode ermittelt, die den Vorgaben des europäischen Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (NC TAR) entspricht. Die Referenzpreismethode wurde zuvor von 8. November 2019 bis 8. Jänner 2020 konsultiert und daraufhin auf Basis der erhaltenen Stellungnahmen und des Ergebnisses der Prüfung durch ACER überarbeitet.