Begutachtungsentwürfe

  • Begutachtung der 2. Novelle 2024 der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013
  • Konsultation der TOR Begriffe – Version 1.2
  • Konsultation der TOR Verteilernetzanschluss – Version 1.2
  • Konsultation der Sonstigen Marktregeln Strom Fahrpläne
  • Konsultation der TOR Stromerzeugungsanlagen Version 1.3
  • Sonstigen Marktregeln (SoMa) Strom Informationsübermittlung und Clearing, Version 4.1
  • Bleiben Sie informiert

Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – 2. Novelle 2024

  • Mit dem vorliegenden Entwurf werden die kapazitätsbasierten sowie die mengenbasierten Netznutzungsentgelte für sämtliche Ein- und Ausspeisepunkte des Fernleitungsnetzes auf Basis der in Anlage 3a beschriebenen Referenzpreismethode 2025–2027 festgelegt.
  • Mit dem Entwurf werden auch die Multiplikatoren sowie die Abschläge für unterbrechbare Kapazität festgelegt.
  • Das geplante Inkrafttreten der neuen Entgelte ist der 1. Jänner 2025.

Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 16. Mai 2024 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden.

 

Gas System Charges Ordinance 2013 – 2nd amendment 2024

  • This draft amendment determines the capacity-based and commodity-based network usage charges for all entry and exit points of the transmission system on the basis of the reference price methodology 2025-2027 described in Annex 3a.
  • The draft also sets the multipliers and the discounts for interruptible capacity.
  • The planned entry into force of the new charges is 1 January 2025.

Please send your comments or reactions to recht-post@e-control.at by 16 May 2024 at the latest. Consultation responses may be submitted in German or English and will be published on our website.

 

Konsultation der TOR Begriffe – Version 1.2

Mit Version 1.2 werden Begrifflichkeiten in Zusammenhang mit Elektromobilität, wie beispielsweise „Ladeeinrichtung“ oder „Ladestation“ in die TOR Begriffe aufgenommen. Des Weiteren umfasst die Überarbeitung eine Harmonisierung mit Begriffsbestimmungen in neuen Rechtsnormen und redaktionelle Änderungen.

Alle Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf sind spätestens bis zum 6. Mai 2024 an die E-Mail-Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass die Stellungnahmen hier veröffentlicht werden sollen, sofern einer Veröffentlichung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Bitte achten Sie daher auf allfällige Disclaimer in Ihren E-Mails.

 

Konsultation der TOR Verteilernetzanschluss – Version 1.2

Mit den TOR Verteilernetzanschluss werden technische und organisatorische Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Netzen und Lasten an Verteilernetze festgelegt.

Die gegenständliche Überarbeitung der TOR Verteilernetzanschluss auf Version 1.2 betrifft ausschließlich Regelungen zu Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Verlängerung der Frist für die gemäß OVE-Richtlinie R 37 zu erfüllenden-Anforderungen von 3 auf 6 Monate ab Veröffentlichung der R 37
  • Aufnahme der Anforderung „Unterspannungsauslösung“
  • Konkretisierung der Anforderungen hinsichtlich Spannungsqualität

Alle Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf sind spätestens bis zum 6. Mai 2024 an die E-Mail-Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass die Stellungnahmen hier veröffentlicht werden sollen, sofern einer Veröffentlichung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Bitte achten Sie daher auf allfällige Disclaimer in Ihren E-Mails.

 

Konsultation der Sonstigen Marktregeln Strom Fahrpläne

Das Kapitel Fahrpläne der Sonstigen Marktregeln Strom (SoMa) regelt den im Rahmen des Bilanzgruppensystems vorgesehenen Energieaustausch zwischen den Bilanzgruppen (BG) innerhalb einer Regelzone (RZ) und über Regelzonen-, Regelblock- und Staatsgrenzen hinweg.

Nachfolgend finden Sie den Konsultationsentwurf der SoMa Fahrpläne Version 6.6 in zwei Ausführungen zum Download. Einmal im Änderungsmodus zu der aktuellen und gültigen Version und einmal ohne hervorgehobene Änderungen.

Die Anpassungen beziehen sich auf die Umsetzung der "Intraday Auctions" und damit zusammenhängenden Nominierungsdeadlines und Codes.

Allfällige Stellungsnahmen zum Konsulationsentwurf sind spätestens bis zum 8. April 2024 an die E-Mail-Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu richten. 

 

Sonstige Marktregeln Strom - Fahrpläne - Entwurfsversion 6.6 (1,1 MB)

  • Sonstige Marktregeln Strom - Fahrpläne - Entwurfsversion 6.6
 

Sonstige Marktregeln Strom - Fahrpläne - Entwurfsversion 6.6 im Änderungsmodus (1,2 MB)

  • Sonstige Marktregeln Strom - Fahrpläne - Entwurfsversion 6.6 im Änderungsmodus

Konsultation der TOR Stromerzeugungsanlagen Version 1.3

Die TOR Stromerzeugungsanlagen (vormals TOR Erzeuger), mit denen technische und organisatorische Regeln für Stromerzeugungsanlagen festgelegt werden, wurden seit ihrer letzten Überarbeitung im April 2022 nun wieder überarbeitet.

Der Entwurf der TOR Stromerzeugungsanlagen Version 1.3 beinhaltet redaktionelle Überarbeitungen, Klarstellungen sowie Änderungen bei technischen Anforderungen:

  • Anpassungen gemäß Aktionsplan Netzanschluss:
    • Harmonisierung der Anforderungen für Netztrenn- bzw. Umschalteinrichtungen.
    • Anpassung der lokalen Blindleistungsregelung
    • Vereinfachung der Konformitätsnachweise
    • Klarstellung zu Stromerzeugungsanlagen unterschiedlicher Eigentümer.
  • Klarstellung in Kapitel 4 Netzanschlussverfahren und relevante Unterlagen

Hier wurde die Bestimmung der Maximalkapazität klargestellt und die Mindestinhalte gemäß END-VO 2012 – Novelle 2014 angepasst.

  • Weitere Anpassungen ergeben sich aus Studie „Anschluss erneuerbare Energien“ im Auftrag des Klima- und Energiefonds und den dazu bereits stattgefundenen Workshops. Die Überarbeitung erfolgte in Abstimmung und in Zusammenarbeit mit Oesterreichs Energie/Sparte Netze.

Alle Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf sind spätestens bis zum 18. März 2024 an die E-Mail Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass die Stellungnahmen im Anschluss ebenfalls hier veröffentlicht werden sollen, sofern Sie der Veröffentlichung nicht widersprechen (bitte achten Sie daher auf allfällige Disclaimer in Ihren E-Mails).

Konsultation Sonstigen Marktregeln (SoMa) Strom Informationsübermittlung und Clearing, Version 4.1

Das Kapitel Informationsübermittlung und Clearing der Sonstigen Marktregeln Strom (SoMa) regelt die Informationsübermittlung von Netzbetreibern an Marktteilnehmer sowie die Grundsätze des 1. und 2. Clearings. Im Entwurf sind zwei Datenübermittlungsschritte neu dazu gekommen, nämlich der monatliche Versand von Einzeldaten  (Ist-Werte) an Energiegemeinschaften und an Lieferanten. Dies verbessert die Transparenz und ermöglicht Kontrollschritte.

Allfällige Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf sind spätestens bis zum 17. November 2023 an die E-Mail-Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu richten.

 

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