Aktueller Marktpreis gemäß § 41 Ökostromgesetz 2012
Gemäß § 41 Ökostromgesetz 2012 hat die Energie-Control Austria vierteljährlich die durchschnittlichen Marktpreise elektrischer Grundlastenergie festzustellen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Nachstehend finden Sie die Berechnung des durchschnittlichen Marktpreises gem. Ökostromgesetz 2012, der für das 1. Quartal 2021 Gültigkeit hat.
Dieser Marktpreis beträgt demzufolge 50,07 Euro/MWh *(nach 42,32 Euro/MWh für das 4. Quartal 2020). Als Grundlage werden vollständige Handelstage zur Berechnung herangezogen. Der Marktpreis für das 1. Quartal 2021 wurde auf Grundlage der Tage 22. bis 24. Dezember bzw. 28. bis 29. Dezember 2020 ermittelt, da vom 30. bis 31. Dezember für das 1. Quartal 2021 kein oder kein vollständiger Handel mehr stattgefunden hat.
ACHTUNG! Der angegebene Preis ist nicht mit dem Energiepreis für Endkunden gleichzusetzen. Er spiegelt lediglich - wie im Ökostromgesetz vorgegeben - den Großhandelspreis elektrischer Grundlastenergie wider.
Die Berechnung des Marktpreises gemäß § 41 ÖSG erfolgt seit dem 2. Quartal 2019 ausschließlich auf Basis des Phelix-AT.
* 50,07 Euro/MWh entsprechen 5,01 Cent/kWh
Entwicklung des Marktpreises
Nachfolgend finden Sie einige Informationen zum Marktpreis vergangener Quartale:
Die historische Entwicklung des Marktpreises ab 2003 sehen Sie hier: