Ökostrom-Einspeisemengen und Vergütungen
Gemäß Ökostromgesetz ist die OeMAG* zur Abnahme und Vergütung von Ökostrom (exkl. Großwasserkraft) verpflichtet. Finanziert werden die Vergütungen seit dem 01.07.2012 über Förderbeiträge, die von den Endverbrauchern zu zahlen sind (Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag), und den Erlösen aus den Herkunftsnachweisen, die von den Stromhändlern für den zugewiesenen Ökostrom zu bezahlen sind.
Aus den Meldungen der OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG) an die E-Control gehen Ökostrom-Einspeisemengen und -Vergütungsvolumina gemäß nachstehender Tabellen hervor.
Die vergleichbaren Daten der Jahre 2012 und früher haben wir im Archiv zusammengestellt.