Artikel 4 der REMIT definiert die Verpflichtung der Marktteilnehmer zur Veröffentlichung von Insider-Informationen. Artikel 4 Absatz 2 der REMIT legt fest, dass die Bekanntgabe von Insider-Information durch den Marktteilnehmer ausnahmsweise aufgeschoben werden kann, wenn
In einem solchen Fall hat der Marktteilnehmer diese Information zusammen mit einer Begründung für den Aufschub der Bekanntgabe unverzüglich an ACER und die E-Control zu übermitteln. Die entsprechenden Formulare stehen im Abschnitt Meldeformulare zur Verfügung.