Berücksichtigung einer durch das BVwG geänderten Zielvorgabe, Ermessensspielraum, Selbstbindung der Behörde, Bindung an eine Änderung der Regulierungssystematik durch das BVwG, Anreizkorrekturfaktoren, EIB-Kredit, angemessene Berücksichtigung einer geförderten Finanzierung (Finanzierungskostennachteil)
Berücksichtigung einer durch das BVwG geänderten Zielvorgabe, Ermessensspielraum, Selbstbindung der Behörde, Bindung an eine Änderung der Regulierungssystematik durch das BVwG, Anreizkorrekturfaktoren, EIB-Kredit, angemessene Berücksichtigung einer geförderten Finanzierung (Finanzierungskostennachteil)
Berücksichtigung einer durch das BVwG geänderten Zielvorgabe, Ermessensspielraum, Selbstbindung der Behörde, Bindung an eine Änderung der Regulierungssystematik durch das BVwG, Anreizkorrekturfaktoren
Mit den Entscheidungen V KOS G XXX/17 erfolgte neben der Feststellung der Kosten und des Mengerüsts für das Jahr 2018 auch die Feststellung der Zielvorgaben für die 3. Regulierungsperiode Gas beginnend mit 1.1.2018 und endend mit 31.12.2022 durch die E-Control. Die Grundzüge der Regulierungssystematik für die 3. Regulierungsperiode Gas sind im Dokument auf der Website der E-Control veröffentlicht, welche den Netzbetreibern mit der Entscheidung übermittelt wurde. „(Bereich Entgeltermittlungsverfahren)“
Genehmigung der Allgemeinen Bedingungen des Verteilergebietsmanagers für die Vertragsbeziehung zu Verteilernetzbetreibern (AB VGM-Netz) im Marktgebiet Ost sowie in den Marktgebieten Tirol und Vorarlberg gemäß § 26 GWG 2011
Zertifizierung der Gas Connect Austria GmbH als unabhängiger Fernleitungsnetzbetreiber (Independent Transmissionsystem Operator – ITO) gem §§ 112 bis 116 iVm § 119 Abs 1 Z 3 GWG 2011
Stellungnahme der Kommission nach Art 3 Abs 1 der VO (EG) 715/2009 und Art 10 Abs 6 der RL 2009/73/EG - Österreich - Zertifizierung von Gas Connect Austria GmbH
Stellungnahme der Kommission nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 und Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2009/73/EG - Österreich - Zertifizierung der Trans Austria Gasleitung GmbH
Stellungnahme der Kommission nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 und Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2009/73/EG - Österreich - Zertifizierung der Trans Austria Gasleitung GmbH
Stellungnahme der Kommission nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 und Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2009/73/EG - Österreich - Zertifizierung der Gas Connect Austria GmbH
Zulassung als Kombinationsnetzbetreiber gem. § 118 Abs 1 GWG 2011, Unabhängigkeit des Netzbetriebs nur durch Führung einer eigenen Rechtsabteilung für Angelegenheiten im gesetzlichen Anwendungsbereich der Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft und den damit verbundenen Bereichen des allgemeinen sowie sektorspezifischen Wettbewerbsrechts gewährleistet.