Hier finden Sie alle relevanten Berichte zum Thema Strom, welche die E-Control angefertigt oder in Auftrag gegeben hat. Im einzelnen Berichte zu den folgenden Themen:
Im Zuge des „Aktionsplan Netzanschluss“ setzt die E-Control auf verstärktes Monitoring beim Netzanschluss Erneuerbarer Stromerzeugungsanlagen. Mittels quartalsweiser Erhebungen bei 16 großen Verteilernetzbetreibern (VNB) wird der aktuelle Status und der Fortschritt des Ausbaus und der Integration der Erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen erfasst. Diese 16 VNB decken über 85 % der Zählpunkte ab. Die Ergebnisse dieser Erhebung werden im vorliegenden Bericht veröffentlicht und aktualisiert. Zusätzlich finden diese Erhebungen bei weiteren 44 Verteilernetzbetreibern jährlich statt. Die jährlichen Erhebungen bei 60 VNB repräsentieren 98 % der Zählpunkte und stellen somit zwar kein vollständiges Bild, aber einen sehr repräsentativen Stand dar.
Die E-Control hat gemäß § 2 Abs.1 Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) die Aufgabe die Einführung von intelligenten Messgeräten durch die Netzbetreiber österreichweit zu überwachen und zu monitoren. Gemäß Verordnung haben Netzbetreiber bis zum 31. März eines Kalenderjahres zu folgenden Punkten Informationen zu übermitteln:
Fortschritt der Installation
Erfahrungen - Datenschutz
Verbrauchsentwicklung bei den Endverbrauchern
Netzsituation
Auf Basis der übermittelten Antworten wird die E-Control anschließend ihren jährlichen Fortschrittsbericht zur Einführung von intelligenten Messgeräten erstellen und veröffentlichen.
Die Verrechnungsstelle ist gemäß § 76 Abs 6 ElWOG 2010 verpflichtet, in regelmäßigen Abständen stichprobenartige Überprüfungen der an die Wechselplattform getätigten Anfragen auf ihre Rechtmäßigkeit durchzuführen. Über die Ergebnisse dieser Prüfung hat sie alle zwei Jahre einen Bericht an die Regulierungsbehörde zu legen; diese hat den Bericht in anonymisierter Form zu veröffentlichen.
Gemäß § 15 Abs. 2 Energielenkungsgesetz 2012 in der Fassung BGBl. I Nr. 68/2022 hat die E-Control zur Vorbereitung der Lenkungsmaßnahmen ein Monitoring der Versorgungssicherheit im Elektrizitätsbereich durchzuführen. Durch dieses Versorgungssicherheitsmonitoring sind auch die Vorgaben aus dem Artikel 7 der Richtlinie 2005/89/EG (Elektrizitäts-Versorgungssicherheitsrichtlinie) und aus dem Artikel 4 der Richtlinie 2003/54/EG (Elektrizitätsmarktrichtlinie) erfüllt.