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E-Control: Rendite der Netzbetreiber ist Gegenstand laufender Verfahren

Energieregulator ist sich seiner Verantwortung bei Festlegung Renditen bewusst – Rendite der Netzbetreiber ist Gegenstand laufender Verfahren

Wien (7. Juli 2016) – Die Energieregulierungsbehörde E-Control ist sich ihrer Verantwortung bei der Festlegung der Renditen für Netzbetreiber bewusst. Die beiden Vorstände haben schon bei ihrem Funktionsantritt auf die besondere Bedeutung von Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und Versorgungssicherheit hingewiesen und dieses Zieldreieck um Energieeffizienz und Leistbarkeit ergänzt.

Bei der Festlegung der neuen Renditen sind daher eine Reihe von Aspekten zu berücksichtigen und es ist neben einem investitionsfreundlichen wirtschaftlichen Rahmen auch auf die Leistbarkeit zu achten. 

Derzeit gibt es für Stromnetzbetreiber klare Vorgaben gemäß der gültigen veröffentlichten Regulierungsmodelle bis Ende 2017 bzw. 2018. Für die Zeit danach wird eine neuerliche Zinsentscheidung erforderlich sein. Diese wird auf Basis der rechtlichen Grundlagen unter Einbindung der betroffenen Verfahrensparteien – Netzbetreiber aber auch Kundenvertreter – erfolgen.

„Eine Zinsdiskussion wird nicht auf Zuruf der Branche geführt und ein gegenseitiges Ausrichten von Zahlen über Presseaussendungen ist ebenfalls nicht zielführend“, so die E-Control-Vorstandsmitglieder Wolfgang Urbantschitsch und Andreas Eigenbauer.