EU-Energieregulierungsagentur (ACER): Bilanz und Zielsetzung für 2012

Mit 3. März 2011 hat die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) ihre Arbeit aufgenommen. Seit Beginn ihres Mandats wurden bereits mehr als die Hälfte der vorgesehenen Stellen besetzt. Bis Ende des Jahres soll die Belegschaft nahezu komplettiert sein.

Framework Guidelines

Eine der Hauptaufgaben von ACER ist unter anderem die Ausarbeitung von nicht bindenden Rahmenleitlinien (Framework Guidelines). Seit ihrem Bestehen hat ACER zwei öffentliche Konsultationen durchgeführt. Im Strombereich wurde eine Konsultation zu „Kapazitätsvergabe und Engpassmanagement“ durchgeführt. Die Entwürfe für diese Rahmenleitlinien, die sich mit der Kapazitätsvergabe und der Vergabe zu unterschiedlichen zeitlichen Horizonten (langfristig, Vortag, Intraday) beschäftigen und wirkungsvollere Methoden zum Engpassmanagement einführen, sollen die Marktentwicklung und
-integration fördern und einen möglichst einheitlichen Großhandelsmarkt für Strom erreichen.

Im Gasbereich wurde eine Konsultation zu „Balancing“ durchgeführt. Ziel der Bilanzierungsregeln ist es, ein faires, transparentes und nicht-diskriminierendes Regelwerk für Europa zu erstellen, welches den grenzüberschreitenden Handel mit Europa nicht behindert – durch die Festelegung von Rollen und Zuständigkeiten für TSOs und Shipper, Informationspflichten, Harmonisierung der Bilanzierungsperiode, Harmonisierung Gas Tag, marktbasierte Beschaffung von Ausgleichsenergie, Kooperation zwischen TSOs und dass die Ausgleichsenergiekosten die Beschaffungskosten reflektieren müssen.

Im Jahr 2012 will ACER weitere ‚Framework Guidelines’ erstellen, sowie Stellung zu den Zehnjahresnetzentwicklungsplänen der europäischen Übertragungsnetzbetreiber beziehen und Empfehlungen dazu abgeben.

Überwachung Regionale Initiativen

Weiters überwacht und unterstützt ACER nunmehr die Arbeit in den Regionalen Initiativen, die 2006 mit dem Ziel gegründet wurden, die Schaffung eines Binnenmarktes über regionale Teilmärkte zu erreichen. Die künftigen Aufgaben der Regionalen Initiativen bestehen vor allem darin, die Implementierung des 3. Pakets zu beschleunigen und gleichzeitig die Implementierung der europaweiten Marktregeln (Network Codes) zu forcieren, Pilotprojekte einzuführen, um neue Ansätze zu testen oder Prioritäten hinsichtlich der regionalen Infrastruktur zu identifizieren und grenzüberschreitende Investitionen in Infrastruktur zu koordinieren.

Im April 2011 erging eine schriftliche Aufforderung der EU Kommission an die führenden Regulatoren der Regionen, ein Arbeitsprogramm bis 2014 ("Energy Work Plan 2014") zu erstellen, in dem alle geplanten Pilotprojekte detailliert beschrieben werden sollen. ACER koordiniert die Erstellung dieser Arbeitspläne und agiert als Bindeglied zwischen den 7 Regionen für Strom und den 3 Regionen für Gas. Im Herbst 2011 werden die regionalen Teile fertig gestellt sein und zu einem europaweiten Arbeitsprogramm zusammengefasst werden.

Weitere Monitoringaufgaben für ACER

Rat und EU-Parlament haben sich im Sommer 2011 auf einen Verordnungsentwurf über die Integrität und Transparenz des Energiemarktes (REMIT – Regulation for Energy Market Integrity and Transparency) verständigt. Der Verordnungsvorschlag kann damit aller Voraussicht nach bis Ende 2011 in Kraft treten. Die REMIT sieht in Ergänzung zu entsprechenden EU-Finanzmarktregeln ein Insiderhandels- und Marktmissbrauchsverbot für den Energiegroßhandel und ein Monitoring durch ACER in Kooperation mit den nationalen Energieregulierungsbehörden vor.

Untersuchungskompetenzen und Sanktionsmöglichkeiten für nationale Energieregulierungsbehörden müssen noch auf nationaler Ebene gesetzlich umgesetzt werden. Das Monitoring ist mit einer Sammlung aller Transaktionsdaten im Strom- und Gasgroßhandel durch ACER verbunden, auf die die nationalen Regulierungsbehörden zugreifen können sollen. Die Verordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten, die Datensammlung durch ACER kann 6 Monate nach dem Inkrafttreten noch zu erstellender Durchführungsvorschriften der EU-Kommission beginnen.



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