Netznutzungsentgelt

Durch das Netznutzungsentgelt werden dem Netzbetreiber die Kosten für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems abgegolten. Das Netznutzungsentgelt wird von der Regulierungskommission verordnet und findet sich in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-V) wieder.

Die Entgelte, die im nachstehenden Excel-File angegeben sind, verstehen sich in Cent/kW für den Leistungspreis (LP) und Cent/kWh für die Arbeitspreise (Sommer-Hochtarif - SHT; Sommer-Niedertarif - SNT; Winter-Hochtarif - WHT; Winter-Niedertarif - WNT)

Hinweis: Trotz sorgfältiger Erstellung dieser Information können Fehlangaben nicht ausgeschlossen werden; es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Werte gemäß SNE-VO idgF verlautbart im Bundesgesetzblatt maßgeblich sind.