Methodenbeschreibungen

Bewertung von Investitionen in Strom- und Gasinfrastrukturvorhaben

Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 713/2009, (EG) Nr. 714/2009 und (EG) Nr. 715/2009 (nachfolgend "Infrastruktur-VO") erleichtert die rechtzeitige Umsetzung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse innerhalb der Europäischen Union. Es handelt sich dabei um grenzüberschreitende Projekte bzw Projekte mit erheblicher grenzüberschreitender Auswirkung, die mittels eines in der Verordnung festgelegten Auswahlprozesses ermittelt werden.

Gemäß Art. 13 (6) Infrastruktur-VO ist die Regulierungsbehörde verpflichtet die Methode und Kriterien, die für die Bewertung von Investitionen in Strom- und Gasinfrastrukturvorhaben und der bei ihnen eingegangenen Risiken verwendet werden, zu veröffentlichen. Die Evaluierung von Projekten wird in dem nachfolgenden Dokument dargestellt.