Entgelt für internationale Transaktionen

Die Verordnung der Energie-Control Kommission , nach der den Marktteilnehmer das Entgelt für internationale Transaktionen seitens des Regelzonenführers zu verrechnen war, trat mit 31.12.2003 außer Kraft.

Da seit dem 01.01.2003 alle angrenzenden Regelzonen Österreichs dem „ETSO Inter-TSO-Compensation“ System angehören, sind ab 01.01.2003 keine Entgelte für internationale Transaktionen von den Marktteilnehmern mehr zu entrichten.