Finale Konsultation der Referenzpreismethode
Die Verordnung (EU) 2017/460 der Kommission vom 16. März 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (TAR NC) legt unter anderem Regeln für Referenzpreismethoden, Veröffentlichungs- und Konsultationspflichten sowie die Berechnung von Reservepreisen für standardisierte Kapazitätsprodukte fest.
Gemäß Artikel 26 und 28 der TAR NC konsultiert E-Control die vorgeschlagene Referenzpreismethode und die daraus resultierenden indikativen Referenzpreise sowie die vorgeschlagenen Abschläge, Multiplikatoren und saisonale Faktoren.
Allfällige Stellungnahmen sind spätestens bis zum 8. Jänner 2020 an die E-Mail-Adresse tarife@e-control.at zu richten. Stellungnahmen können in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden und werden auf unserer Website veröffentlicht.