Marktregeln

Marktregeln für den Strommarkt sind die Summe alle Vorschriften, Regelungen und Bestimmungen auf gesetzlicher oder vertraglicher Basis, die Marktteilnehmer im Elektrizitätsmarkt einzuhalten haben, um ein geordnetes Funktionieren dieses Marktes zu ermöglichen und zu gewährleisten.

Insbesondere beinhalten die Marktregeln:

  1. die Zuweisung einzelner Aufgaben an die jeweiligen Marktteilnehmer und Netzbetreiber
  2. die Ausgestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verteilernetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Bilanzgruppenverantwortliche, Öko-Bilanzgruppenverantwortliche und Bilanzgruppenkoordinatoren (Verrechnungsstellen)
  3. Normierung der Haftungsregeln
  4. Bestimmungen über den Lieferantenwechsel
  5. die Implementierung der technischen und organisatorischen Umsetzung
  6. Vorgaben über Hard- und Software, sowie Datenmanagement, also der Frage, wer bekommt wann welche Daten

Die Energie-Control Austria hat dabei Vorschläge für die Marktregeln auszuarbeiten und diese den Marktteilnehmern, den Netzbetreibern, den Bilanzgruppenverantwortlichen (BGV) und den Bilanzgruppenkoordinatoren (BKO) zur Verfügung zu stellen.

Die Marktregeln sind unterteilt in: