Netznutzungsentgelte

Durch das Netznutzungsentgelt werden dem Netzbetreiber von den Kunden die Kosten für Errichtung, Ausbau, Instandhaltung usw. abgegolten. Die in der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung (GSNE-VO) festgelegten Tarife werden nach Netzbereichen und -ebenen unterschieden.

In den Abbildungen sind die Entgelte für bestimmte Abnahmefälle in Cent/kWh dargestellt (Abnahmemenge inkl. Pauschale, bei leistungsgemessenen Kunden inkl. Leistungsanteil). Die Werte sind nicht gleichzusetzen mit den Tarifen in der jeweiligen Zone, sondern stellen die Kosten je kWh für die jeweilige Abnahmemenge dar. Nachfolgend sind einige Standardabnahmefälle dargestellt.

Großabnehmer (Ebene 2)

 

Netznutzungsentgelt bei 90 GWh 7.000 h Ebene 2

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Netznutzungsentgelt bei 500 GWh 7.500 h Ebene 2

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Kleinabnehmer (Ebene 3)

 

Netznutzungsentgelt bei 8.000 kWh Ebene 3

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Netznutzungsentgelt bei 15.000 kWh Ebene 3

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Netznutzungsentgelt bei 40.000 kWh Ebene 3

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Netznutzungsentgelt bei 80.000 kWh Ebene 3

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