Interpretation
Die Ergebnisse können folgendermaßen interpretiert werden:
Nehmen wir ein fiktives Industrieunternehmen „Max Mustermann GmbH“ mit einem Jahresverbrauch von 50 GWh an.
Dieses Unternehmen würde in die Kategorie B (zwischen 10 GWh und 100 GWh) fallen. Ein Abnehmer bezahlt dort im Mittel 2,93 Cent/kWh. Um eventuelle Ausreißer zu eliminieren wird oftmals auch der Medianwert (2,87 Cent/kWh) als Benchmark verwendet.
Wenn die Preise einer typischen Normalverteilung folgen, so liegen etwa 2/3 aller Preise in einem Umkreis der Standardabweichung vom Mittelwert, d.h. im Falle des Unternehmens Max Mustermann GmbH“ 2,93 ± 0,24 Cent/kWh). Sollte das Unternehmen also in diesem Bereich liegen, so hat es immer noch einen durchschnittlichen Preis. Liegt der Preis außerhalb von mehr als 2 Standardabweichungen (also 2,93 ± 2*0,24 Cent/kWh), so ist dies als besonders niedrig oder besonders hoch einzustufen, da nur noch etwa 5% der Preise diesen Abstand aufweisen.
Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die ermittelten Preise eine Momentaufnahme bezahlter Preise darstellen und nicht mit Preisen aktuell abgeschlossener Verträge gleichgesetzt werden können.
Um Angebote der einzelnen Lieferanten besser vergleichen zu können, legen Sie die Parameter wie Laufzeit und Art der Preisgestaltung – Fixpreis, Preisgleitklausel oder Kombinationen daraus - selbst fest und lassen Sie sich von den unterschiedlichen Anbietern zu diesen gleichen Grundvoraussetzungen Angebote machen. Somit verbleibt als entscheidendes Kriterium nur der Preis. Dies bietet Ihnen eine klare Entscheidungsgrundlage .