Navigation

  • Zum Inhalt springen
E-control Logo

Sprachauswahl

deutschEnglisch
E-control Logo
null

Suche

Zurück

Informationspflichten

Informationspflichten

An Endverbraucher gerichtetes Informations- und Werbematerial sowie Rechnungen sind transparent und konsumentenfreundlich zu gestalten. Die Komponenten des Systemnutzungsentgelts, Steuern und Abgaben sowie der Preis für elektrische Energie müssen immer getrennt ausgewiesen werden. Die Angabe des Energiepreises hat immer in Cent/kWh und unter Angabe eines allfälligen Grundpreises zu erfolgen. Gleichzeitig werden Mindestanforderungen für Rechnungen und Rechnungslegung in § 81 ElWOG 2010 festgelegt (Siehe auch den Abschnitt Rechnungslegung).

Jeder Lieferant ist gemäß ElWOG 2010 bw. DAVID-VO 2012 verpflichtet jedem seiner Endverbraucher die bereits ein intelligentes Messgerät (Smart Meter) installiert haben eine monatliche Verbrauchs- und Stromkosteninformation kostenlos zu übermitteln. Dem Endverbraucher ist dabei die Wahlmöglichkeit einzuräumen, die Verbrauchsinformation auf Verlangen kostenlos in Papierform zu erhalten. Die Regelungen zur Aufbereitung und zum Inhalt dieser Information finden sich in §§ 5 und 6 der DAVID-VO 2012.

Gegenüber Kunden, deren Verbrauch nicht mit intelligenten Messgeräten gemessen wird, finden sich in § 7 DAVID-VO 2012 Vorgaben zur Verbrauchs- und Stromkosteninformation, die zu berücksichtigen sind.

Handlungsanweisung

Vor der Erstellung von Informations- und Werbematerialien wird dringend empfohlen, sich mit den einschlägigen energierechtlichen sowie zivilrechtlichen, insbesondere konsumentenschutzrechtlichen Vorschriften vertraut zu machen.

Inhalte der Verbrauchs- und Stromkosteninformationen, wie auch deren Frequenz, entsprechend der Messungsart des Verbrauchs Ihrer Kunden vor bzw. aufbereiten.

Um dem Kunden mit installierten Smart Metern monatliche Verbrauchs- und Stromkosten-information in elektronischer Form zur Verfügung stellen zu können, ist es empfehlenswert die E-Mail-Adressen der Kunden so früh als möglich zu erheben. Es bleibt Ihnen natürlich freigestellt, diese Informationen zusätzlich auch via Webseite bzw. weiteren mobilen Anwendungen (Smartphone Apps) zur Verfügung zu stellen.

Checkliste – Aufbereitung Informationen für Kunden  
Vertraut machen mit einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen  
Überprüfung des Informationsmaterial auf Entsprechung der gesetzliche Vorschriften  
Überprüfung des Werbematerials auf Entsprechung der gesetzliche Vorschriften  
Aufbereitung einer monatlichen Verbrauchs- und Stromkosteninformation gemäß §§ 5,6 DAVID-VO 2012 auf Basis der übermittelten Daten.  
 

Tipps und Hinweise

Der Zeitaufwand zur Entsprechung der gesetzlichen Vorschriften betreffend Informations-und Werbematerial kann verkürzt werden indem man sich vorab ausreichend mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut macht.
Der Zeitaufwand zur rechtskonformen Aufbereitung von Verbrauchs- und Stromkosteninformation ist stark variabel und hängt von den Daten selbst als auch von der bereits verfügbaren IT-Infrastruktur im Unternehmen ab.

Rechtliche Grundlagen

§ 81 ElWOG 2010
DAVID-VO 2012

Die E-Control

  • Über das Unternehmen
  • Stellenangebote
  • International
  • Impressum & Datenschutz
  • Login

Informationen

  • Presse
  • Recht
  • Publikationen
  • Statistik

Folgen Sie uns

  •  Facebook 
  •  Twitter 
  •  YouTube 

Kontakt

  • Rudolfsplatz 13a, 1010 Wien
  • Tel +43 1 24724-0
  • 0800 21 20 20
  • Fax +43 1 24724-900
  • office@e-control.at
  • Anfahrt und Lageplan
  • So erreichen Sie uns

Copyright 2022 © E-Control