Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz in Begutachtung
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz in Begutachtung
Der von vielen erwartete Entwurf für das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ist nun da und die Energie-Community in Österreich hat die Möglichkeit bekommen, das Gesetzespaket zu kommentieren und Vorschläge zu unterbreiten.
Der formale Hintergrund
Das EAG folgt dem auslaufenden Ökostromgesetz nach und setzt vorrangig die Erneuerbaren-RL (2018/2001) um. Der Entwurf des EAG umfasst ein ganzes Gesetzespakt und wird von Änderungen im ElWOG, E-ControlG und einer ganzen Reihe anderer Gesetzesmaterien begleitet.
Die Umsetzung der Erneuerbaren RL (RED II)
Der Hauptfokus des EAG besteht in der Umsetzung der RED II. Darin enthaltene Punkte sind nun in nationales Recht zu implementieren. Viel diskutiertes Herzstück stellt die zukünftige Förderung des Ökostroms dar. Dabei werden in der RED II zwei Stoßrichtungen verfolgt: die marktbasierte Vergabe von Fördermitteln und die Selbstvermarktung der erzeugten Energie.
In Österreich bleibt weiterhin das große Ziel, die Stromversorgung bis 2030 bilanziell zu 100% aus Erneuerbaren zu garantieren. Bei der Förderung wird man laut Begutachtungsentwurf in Zukunft auf Marktprämien und vermehrt Investitionszuschüsse zurückgreifen – damit haben die fixen Einspeisetarife (zumindest bei Neuanlagen) ausgedient. Die marktbasierte Vergabe der Fördermittel mittels Ausschreibungen wird vorläufig nur bei Biomasse und großen Freiflächen-PV-Anlagen zur Anwendung kommen. Bei Wind will man sich diese Systematik noch bis 2024 vorbehalten und dann neuerlich evaluieren. Zwei weitere bestimmende Highlights für die zukünftige Ökostrom-Unterstützung ist eine allgemeine Förderlaufzeit von 20 Jahren und die geforderte Selbstvermarktung. Der Entwurf sieht vor, dass die Förderkosten im dreijährigen Durchschnitt eine Mrd. Euro pro Jahr nicht überschreiten sollen.
Ein weiteres Highlight aus dem Begutachtungsentwurf sind die Energiegemeinschaften. Diese werden sowohl auf Basis der RED II (als Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft im EAG), als auch auf Basis der Strombinnenmarkt-RL (als Bürgerenergiegemeinschaft im ElWOG) vorgesehen. Die Energiegemeinschaften sollten allen Konsumentinnen und Konsumenten eine gemeinschaftliche und aktive Teilnahme am Strommarkt ermöglichen. Unter Nutzung der Vorteile der dezentralen Energieversorgung und der neuen smarten Technologien sollten sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Energiewende beteiligen können. Diese Energiegemeinschaften sollten im Kern zu den klima- und energiepolitischen Zielsetzungen beitragen und nicht aus wirtschaftlichen und gewinnmaximierenden Motiven gegründet werden. Speziell für die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind auch Anreize vorgesehen (Ortsnetztarif, Befreiung von der Energieabgabe und vom Ökostromförderbeitrag), um sie auch auf wirtschaftlicher Ebene attraktiv zu gestalten. Sie sollten zwar nicht als Erwerbszweck dienen, aber die Attraktivität steigt, wenn die in der Gemeinschaft verteilte Energie günstiger ist, als jene, die aus dem öffentlichen Netz bezogen wird.
Die RED II beinhaltet natürlich nicht nur den Ökostrom. Dementsprechend sind im EAG auch Vorschläge zu Erneuerbaren Gasen oder auch Wärme- und Kälte enthalten.
Entwurf für das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wird begrüßt
Für das Ziel, bis 2030 die Stromversorgung bilanziell zu 100% auf Basis von Erneuerbaren zu bewerkstelligen, bietet das nun im Entwurf vorliegende Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz einen wesentlichen Baustein für die weitere Entwicklung und eine gute Grundlage. Die Realisierung wird aber nicht von alleine erfolgen. Vielmehr muss es gelingen, die Bevölkerung mit ins Boot zu holen und zu einer aktiven Teilnahme zu bewegen. Aus unserer Sicht ist die Zielsetzung aber ein absolut wichtiger Schritt in die richtige Richtung und hat die Unterstützung der Regulierungsbehörde.
Wie geht es weiter?
Die öffentliche Begutachtung ist bis 28. Oktober angesetzt. Danach wird das zuständige Ministerium die Beiträge konsolidieren, bewerten und im Bedarfsfall einarbeiten. Im Anschluss an den Beschluss Regierungsvorlage folgt das parlamentarische Verfahren.