Für die Zukunft gerüstet: Neue Bestimmungen für Stromerzeuger
Für die Zukunft gerüstet: Neue Bestimmungen für Stromerzeuger
Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger
Ab 27.04.2019 gelten drei neue Dokumente mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger: Die Verordnung (EU) 2016/631 Requirements for Generators (RfG-VO) und deren nationale Umsetzung der E-Control, die RfG Schwellenwert-V und die RfG Anforderungs-V. In diesen Rechtsakten werden Stromerzeugungsanlagen nach ihrer Maximalkapazität in vier Größenklassen eingeteilt - Typ A, B, C und D - wobei die Anforderungen mit der Größe der Anlage steigen. Alle finalen Dokumente werden bei uns auf der Homepage nachzulesen sein.
TOR für Erzeuger
Zudem arbeiten wir mit den Netzbetreibern intensiv an neuen technischen und organisatorischen Regeln (TOR) für Stromerzeugungsanlagen, den „TOR Erzeuger“. Diese werden die wichtigsten Inhalte der oben genannten Verordnungen je Erzeugertyp zusammengefasst wiedergeben, aber auch zusätzliche Bestimmungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Stromerzeugungsanlagen enthalten. Die öffentliche Konsultation der TOR Erzeuger in der Version 1.0 soll noch im März 2019 starten. Für weitere Informationen registrieren Sie sich bitte für den entsprechenden Verteiler unter https://meine.e-control.org/verteilerlisten/ bzw. besuchen Sie unsere Website https://www.e-control.at/rfg-network-code