Anerkannten Ökostromanlagen
Anerkannten Ökostromanlagen
Die Übermittlung der Anerkennungsbescheide als Ökostromanlage durch die Landeshauptleute stellt ein wesentliches Instrument für die Prognose im Bereich Ökostrom dar. Auf Basis dieser Bescheide wurden die folgenden statistischen Auswertungen erstellt.
Derzeit werden seitens der Landesbehörden Ökostromanlagen-Anerkennungsbescheide ausgestellt, auch wenn die Anlage noch nicht in Betrieb ist. Über eine Auswertung der Anerkennungsbescheide kann somit nicht auf die installierte Leistung geschlossen werden. Ein Teil dieser Anlagen wird trotz vorliegender Genehmigung nicht errichtet werden. Einst genehmigte Anlagen, deren Status per Änderungsbescheid berichtigt wurde (z.B. Widerruf, Außerbetriebnahme), sind in diesem Wert nicht enthalten. Diese Darstellung berücksichtigt auch nicht, ob Anlagen durch das Ökostromgesetz bzw. Landesfördergesetze gefördert werden oder nicht.
Entwicklung der anerkannten "Sonstigen" Ökostromanlagen (exklusive Kleinwasserkraft) von 2002 - 2017
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Entwicklung der anerkannten "Sonstigen" Ökostromanlagen (exklusive Kleinwasserkraft) von 2002 - 2017
Die zugehörigen Zahlen sind in folgender Übersichtstabelle zusammengefaßt:
Die Angaben der Energie-Control GmbH beginnen mit dem Jahr 2001 – zu diesem Zeitpunkt war die Förderung von Ökostrom jedoch noch Landessache und dementsprechend heterogen war die Zuordnung von Ökostromanlagen zu gewissen Primärenergieträgern. Es ist erst seit Beginn des bundesweiten Ökostromregimes eine einheitliche Zuordnung zu den Primärenergieträgern gegeben. Durch diverse Abgleiche mit der OeMAG bzw. den Öko-BGVs sind unterschiedliche Zuordnungen zum Großteil ausgeräumt worden, jedoch sind auch zum jetzigen Zeitpunkt theoretisch noch immer Verschiebungen zwischen Primärenergieträgerklassen möglich.
Die auf den Anerkennungsbescheiden basierenden Informationen, die zusätzlich durch Datenmeldungen der OeMAG ergänzt werden, wie die Anzahl und Engpassleistung jener Anlagen, die mit der OeMAG (bzw. ehemals Öko-BGV) im Vertragsverhältnis stehen, stellen eine gute Trendanalyse dar.
Zusätzliche Instrumente, wie regelmäßige Befragungen, stichprobenartige Erhebungen und Experteninterviews, müssen jedoch ebenso hinzugezogen werden, um Korrekturmeldungen, Aktualisierungen und die Dokumentation von Bescheidänderungen widerspiegeln zu können.