Bevollmächtigung zur Übermittlung nicht standardisierter Verträge
Bevollmächtigung zur Übermittlung nicht standardisierter Verträge
Sollten die Übermittlung Ihrer nicht standardisierten Verträge an die E-Control durch einen Dritten erfolgen, so geben Sie dessen Daten bitte im Formular unten bekannt und laden Sie dieses in Abschnitt 5 des REMIT Registrierungssystems (NRS) hoch.
Formular zur Bevollmächtigung zur Übermittlung nicht standardisierter Verträge (0,1 MB)
- Erklärung zur Übertragung der Meldepflicht für Nutzer/innen der E Control-Applikation zur Meldung von Nicht-Standardverträgen