Kriterien für die Gewährung von Freistellungen von Anforderungen aus den Netzanschlusskodizes der EU
Kriterien für die Gewährung von Freistellungen von Anforderungen aus den Netzanschlusskodizes der EU
- Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger (RfG NC), Lastanschluss (DCC) und Netzanschlussbestimmungen für Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme und nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung (HVDC NC).
Allfällige Stellungnahmen senden Sie bitte bis spätestens 31. Dezember 2016 an die E-Mail Adresse marktregeln-strom@e-control.at. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen im Anschluss an selber Stelle veröffentlicht werden.