Energie-Control-Gesetz – E-ControlG
Die Gesetzliche Grundlage für die Vermittlung zwischen Unternehmen auf der Beschwerdeseite und Strom- und Gasunternehmen ist § 26 E-ControlG.
Die Gesetzliche Grundlage für die Vermittlung zwischen Unternehmen auf der Beschwerdeseite und Strom- und Gasunternehmen ist § 26 E-ControlG.