Vorhaben von gemeinsamen Interesse (Projects of Common Interest - PCI)
Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest - PCI)
Die Infrastruktur-Verordnung behandelt unter anderem die Identifizierung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest, PCI), die für die Realisierung der vorrangigen transeuropäischen Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete erforderlich sind. Unter die relevanten Energieinfrastrukturkategorien fallen insbesondere
• Hochspannungsfreileitungen sowie Erd- und Seekabel und Stromspeicheranlagen
• Intelligente Stromnetze
• Gas-Fernleitungen sowie Anlagen für die Übernahme, Speicherung und Rückvergasung oder Dekomprimierung von LNG (Liquid Natural Gas - Flüssigerdgas) und CNG (Compressed Natural Gas – komprimiertes Erdgas)
• sowie beispielsweise Erdöl-Rohrleitungen für den Transport von Rohöl und Kohlendioxidtransportvorhaben
Aus dem PCI-Status eines Projektes ergeben sich aus der Infrastruktur-Verordnung in weiterer Folge verschiedene mögliche Vorteile für das entsprechende Projekt, die nachfolgend überblicksartig dargestellt sind.
Um in die Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse aufgenommen zu werden, muss ein Projekt mehrere Kriterien erfüllen:
• Insbesondere muss es für einen der in Anhang I zur Verordnung genannten Infrastrukturkorridore und -gebiete erforderlich sein,
• zumindest zwei Mitgliedstaaten (oder einen Mitgliedstaat und einen EWR-Staat) betreffen und
• einen höheren potenziellen Gesamtnutzen als Kosten aufweisen.
• Strom- und Gasvorhaben müssen überdies erheblich zur Marktintegration, zu Wettbewerb (nur Gas), Nachhaltigkeit oder Versorgungssicherheit beitragen.
Die vorgeschlagenen Strom- bzw. Gas-Vorhaben müssen Teil des letzten verfügbaren, durch ENTSO-E bzw. ENTSOG ausgearbeiteten, Zehnjahresnetzentwicklungsplans (TYNDP) sein.
Die PCI-Liste wird alle zwei Jahre aktualisiert. Wie in der Infrastruktur-Verordnung vorgesehen, beraten zunächst die nationalen Regulierungsbehörden, Mitgliedstaaten, Netzbetreiber, die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und die Europäische Kommission in regionalen Gruppen auf Basis der TYNDPs über PCI-Kandidaten. Nach öffentlicher Konsultation und Stellungnahme durch ACER wählt das, aus Europäischer Kommission und Mitgliedstaaten bestehende Entscheidungsgremium, Vorhaben aus. Die Unionsliste wird anschließend wiederum von der Europäischen Kommission als delegierter Rechtsakt verabschiedet.
Weiterführende Informationen zu PCIs sind auf der Homepage der Europäischen Kommission zu finden: http://ec.europa.eu/energy/infrastructure/pci/pci_en.htm
Über die Homepage der Europäischen Kommission kann auch auf eine interaktive Karte zugegriffen werden, die einen Überblick über die PCIs gibt und Links zu Details zu den einzelnen Projekten enthält: http://ec.europa.eu/energy/infrastructure/transparency_platform/map-viewer/
PCI-Karte der Europäischen Kommission; Quelle Europäische Kommission