<b>Steuern und Abgaben</b>
Steuern und Abgaben
Steuern und Abgaben sind neben den Energiekosten und Systemnutzungsentgelten eine Komponente des gesamten Gaspreises und beinhalten die Erdgasabgabe, die Gebrauchsabgabe (in manchen Städten und Gemeinden) sowie die Umsatzsteuer.Durch die Erdgasabgabe wird neben Mineralöl, Flüssiggas und elektrischer Energie auch Erdgas einer Besteuerung unterzogen. Die Erdgasabgabe in Österreich beträgt 6,60 Cent/Nm³. Der Abgabeschuldner gegenüber dem Finanzamt ist der Netzbetreiber, der die Energieabgabe den Endverbrauchern in Rechnung stellt.
Die Gebrauchsabgabe oder auch Benützungsabgabe ist eine kommunale Abgabe, die für den Gebrauch von öffentlichem Gemeindegrund und des darüber befindlichen Luftraumes von einigen Gemeinden eingehoben wird. Die Gebrauchsabgabe kann auf den Netznutzungsanteil und/oder den Energieanteil eingehoben werden, sodass der Abgabenschuldner der Netzbetreiber und/oder der Versorger ist, je nachdem ob die Gebrauchsabgabe auf die Netzkosten oder Energiekosten oder auf beides eingehoben wird.
Gem. Art. 14 Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008) ist die Gebrauchsabgabe eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Ob und in welcher genauen Höhe die Abgabe eingehoben wird, kann die Gemeinde mittels Verordnung des Gemeinderats festlegen. Die genaue Höhe der in einer Gemeinde zur Anwendung gelangenden Gebrauchsabgabe kann nur durch einen Anruf beim Gemeindeamt bzw. dem Amt der Landeregierung geklärt werden, da eine vollständige Übersicht über Gemeinderecht nicht in öffentlich zugänglichen Rechtsdatenbanken verfügbar ist. Eine definitive Aussage, ob und in welcher Höhe die Abgabe eingehoben wird, kann daher nicht getroffen werden.
Die Versorgung der Endkunden mit Gas unterliegt dem Umsatzsteuergesetz. Auf die gesamte Rechnungssumme wird in Österreich die Umsatzsteuer von 20% aufgeschlagen.
Handlungsanweisung
Als Versorger stellen Sie Ihren Kunden die Gebrauchsabgabe, wenn Sie auf den Energiekostenanteil zu erheben ist, sowie die Umsatzsteuer auf die gesamte Rechnungssumme in Rechnung.Ob die Gebrauchsabgabe abzuführen ist, hängt vom Wohnsitz Ihrer Kunden ab. Die Höhe der Gebrauchsabgabe ist unterschiedlich. Die unterschiedlichen Gebrauchsabgaben müssen in Ihrem Abrechnungssystem Berücksichtigung finden.
Die Gebrauchsabgabe wird von den einzelnen Gemeinden per Verordnung festgelegt und bekanntgeben. Es existiert keine umfassende Liste jener Gemeinden, die derzeit in Österreich die Gebrauchsabgabe einheben. Anbei finden sie eine Aufstellung jener Gemeinden (und dazugehöriger Regelungen), die bei der Gasversorgung die Gebrauchsabgabe einheben und die der Regulierungsbehörde zum Stand November 2013 bekannt waren:
| Gemeinde | Bundesland | Höhe | Abgabenschuldner |
| Ried im Innkreis | Oberösterreich | 3 % auf netto Energiekosten | Versorger |
| Klagenfurt | Kärnten | Festbetrag | Netzbetreiber |
| Salzburg | Salzburg | Festbetrag | Netzbetreiber |
| Wien | Wien | 6 % auf netto Energiekosten und Systemnutzungsentgelte | Versorger und Netzbetreiber |
| Checkliste- Steuern und Abgaben | AT* |
| Vertraut machen mit den einschlägigen steuer- und abgabenrechtlichen Bestimmungen | 2 |
| Feststellen in welchen Gemeindegebieten die Gebrauchsabgabe für Ihre Kunden abzuführen ist | 1 |
| Abrechnungssystem entsprechend österr. Steuer- und Abgabensystem anpassen | |
| Gebrauchsabgabe an entsprechende Magistrat(e) abführen | laufend |
| Durchschnitt Gesamtzeit (ev. kürzer als Summe AT da Prozesse parallel) |
Hinweis: Die Geschwindigkeit mit der Steuer- und Abgabenänderungen eingearbeitet werden können hängt stark von den bereits vorhandenen firmeninternen Abrechnungssystemen ab.
Rechtliche Grundlagen
Erdgasabgabengesetz
Gebrauchsabgabe
Umsatzsteuergesetz