<b>Tarifkalkulatoren - Datenpflege</b>
Tarifkalkulatoren - Datenpflege
Gasversorger, die Endkunden mit Standardprodukten beliefern, haben für den Tarifkalkulator und Tarifkalkulator-Gewerbe zeitnah die aktuellen, preisrelevanten Daten zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie Änderungen bei Ihren Standardprodukten vornehmen oder neue Standardprodukte am Markt für Haushalte oder Gewerbe (Jahresverbrauch bis zu 400.000 kWh Gas) anbieten, so sind die preisrelevanten Daten unverzüglich in den Tarifkalkulator einzupflegen. Dies erfolgt im speziell hierzu entwickelten Eingabeportal der Regulierungsbehörde. Eine Registrierung für den Tarifkalkulator sollte bereits vor Beginn Ihrer Geschäftstätigkeit erfolgt sein (siehe hierzu Tarifkalkulatoren - Registrierung). Mittels implementierten Freigabesystems werden Ihre sämtlichen Änderungen vor dem Einschalten durch die Regulierungsbehörde freigegeben.Handlungsanweisung
Sollten Sie preisrelevante Daten für Standardprodukte ändern, so pflegen Sie bitte diese Informationen unverzüglich ab Verfügbarkeit in den Tarifkalkulator ein. Nach Beendigung der Eingabe sind die Informationen nicht automatisch im Tarifkalkulator freigeschalten, sondern müssen von der Regulierungsbehörde auf ordnungsgemäße Eingabe geprüft werden. Durch das Anklicken der Schalfläche „Freigabe anfordern“ werden die Eingaben von der Regulierungsbehörde geprüft und spätestens nach 5 Arbeitstagen freigegeben. Hilfe bei der Eingabe bietet ihnen das Tarifkalkulator-Handbuch, welches Ihnen bei der Registrierung für den Tarifkalkulator übermittelt wirde.
Kontakt: tarifkalkulator@e-control.at und unter: 01/24724 DW 701 oder DW 711
Weiterführende Informationen, u.a. zum Tarifkalkulator Handbuch finden Sie unter: http://www.e-control.at/de/marktteilnehmer/infos/tarifkalkulator
| Checkliste Tarifkalkulator - Datenpflege | AT* |
| Einpflege der preisrelevanten Daten eines Produktes | 0,1 |
| Freigabe der eingepflegten Daten seitens E-Control | max 5 |
| Durchschnitt Gesamtzeit (ev. kürzer als Summe AT da Prozesse parallel) | 2-3 |
Hinweis: Sollte eine zeitnahe Freigabe der eingepflegten Daten benötigt werden, empfehlen wir Ihnen dies rechtzeitig vorab bei der Regulierungsbehörde telefonisch anzukündigen (01/24724 DW 701 oder DW 711).
Rechtliche Grundlagen
§ 121 Abs. 3 GWG 2011