Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher im Marktgebiet Tirol und Vorarlberg
Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher im Marktgebiet Tirol und Vorarlberg
Handlungsanweisung
Sollte bereits eine Zulassung als Gashändler und Versorger bzw. als BGV für das Marktgebiet Ost vorliegen, so sind folgende Punkte zu erfüllen:- Ein erneuter Antrag für die Marktgebiete Tirol und Vorarlberg ist bei E-Control einzubringen. Zur Vereinfachung des Abwicklungsverfahrens wird seitens E-Control hierbei jedoch auf bereits vorhandene Unterlagen der Zulassung für das Marktgebiet Ost zurückgegriffen, sofern diese aktuell sind.
- Ein aktueller Firmenbuchauszug und ein aktueller Jahresabschluss bzw. Geschäftsbericht ist auf jeden Fall mit dem Antrag beizubringen.
- Sollte es Änderungen an den verantwortlichen Personen im Unternehmen des Antragstellers gegeben haben, so ist dies ebenfalls der Regulierungsbehörde mitzuteilen.
- Das Marktmodell in den Marktgebieten Tirol/Vorarlberg ist in der operativen Abwicklung geringfügig unterschiedlich zum Marktgebiet Ost, was sich auch in separaten Allgemeinen Bedingungen zwischen Verteilgebietsmanager und BGV (Gashändler/Versorger) niederschlägt. Daher ist eine separate Registrierung bei AGGM abzuschließen und dem Antrag bei der Regulierungsbehörde beizulegen.
- Da in den Marktgebieten Tirol und Vorarlberg der Bilanzgruppenkoordinator A&B tätig ist (im Gegensatz zum Bilanzgruppenkoordinator AGCS im Marktgebiet Ost), ist mit diesem eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen und dem Antrag bei E-Control beizulegen.
Für Zulassungswerber zum Bilanzgruppenverantwortlichen, die ihre Tätigkeiten nur in Tirol und Vorarlberg durchzuführen beabsichtigen, ist festzuhalten, dass gem. § 13 Abs. 1 GWG 2011 in Marktgebieten ohne Fernleitungen – wie in Tirol und Vorarlberg – kein Marktgebietsmanager zu benennen ist.
Aus der Sicht der Marktteilnehmer wird vorausgesetzt, korrespondierende Bilanzkreise im vorgelagerten Markgebiet NCG in Deutschland und Bilanzgruppen in den jeweiligen Marktgebieten Tirol bzw. Vorarlberg einzurichten. Dies kann entweder durch Angabe bereits bestehender oder durch Gründung neuer Bilanzkreise/Bilanzgruppen erfolgen. Schließlich muss einer Bilanzgruppe in Tirol oder Vorarlberg gemäß österreichischem Marktmodell genau ein korrespondierender Bilanzkreis im Marktgebiet NCG zur Übergabe von Gasmengen zugeordnet sein. Weiterführende Informationen zu Registrierung im Marktgebiet Net Connect Germany finden Sie auf deren Website.
Registrierung bei Systemoperatoren
Für die Marktgebiete Tirol und Vorarlberg entfällt damit das One-Stop-Shop-Verfahren beim Marktgebietsmanager. Als Zulassungswerber haben Sie daher die Registrierung direkt beim Bilanzgruppenkoordinator und beim Verteilergebietsmanager durchzuführen.
Registrierung beim Bilanzgruppenkoordinator
als Bilanzgruppenverantwortlicher
www.aundb.at/de/registrie...nzgruppenverantwortlicher
als Bilanzgruppenverantwortlicher
www.aundb.at/de/registrie...nzgruppenverantwortlicherRegistrierung beim Verteilergebietsmanager
Registrierung als Bilanzgruppenverantwortlicher
www.aggm.at/kontakt
Registrierung als Bilanzgruppenverantwortlicher
www.aggm.at/kontaktZulassung bei Regulierungsbehörde
Im Zuge der Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher gem. § 93 GWG 2011 für die Marktgebiete Tirol und Vorarlberg haben Sie insbesondere folgende Unterlagen bei der Regulierungsbehörde vorzuweisen:
I. Vereinbarungen mit Verteilergebietsmanager und Bilanzgruppenkoordinator
II. Zulassungsantrag (siehe nachfolgend)
III. Aktueller Firmenbuchauszug des Antragstellers (juristische Person) bzw. Nachweis über den Hauptwohnsitz (natürliche Person)
IV. Nachweise über das Vorliegen bestimmter persönlicher Voraussetzungen sowie über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen des Antragstellers sowie – im Falle einer juristischen Person – aller Mitglieder des nach außen vertretungsbefugten Organs. Diese Nachweise sind in Form von Erklärungen (Formulare B1 und B2 siehe nachfolgend) sowie durch Auszüge aus dem Strafregister zu erbringen.
V. Nachweise über die fachliche Eignung zumindest eines Mitgliedes des nach außen vertretungsbefugten Organs, eines persönlich haftenden Gesellschafters oder eines leitenden Mitarbeiters. Die fachliche Eignung ist gegeben, wenn im ausreichenden Maße theoretische und praktische Kenntnisse in der Abwicklung von Gasgeschäften oder einer leitenden Tätigkeit auf dem Gebiet der Gaswirtschaft, insbesondere im Gashandel oder im Betrieb eines Netzes, vorliegen. Dafür sind ausführliche Lebensläufe vorzulegen.
VI. Nachweis, dass der Bilanzgruppenverantwortliche für die Ausübung seiner Tätigkeit als Bilanzgruppenverantwortlicher über das entsprechende Haftungskapital (mindestens 50 000 Euro) verfügt. Unbeschadet davon kann es zu einer auf Grund der Art und des Umfangs der Geschäftstätigkeit allenfalls erforderlichen höheren Kapitalausstattung gemäß der unter I. genannten Vereinbarungen kommen. Dies wird anhand des aktuellen testierten Jahresabschlusses geprüft.
VII. Genehmigter Jahresabschluss/Geschäftsbericht des letzten Jahres
Sollte der Antragsteller über keinen Sitz im Inland verfügen, wird empfohlen, einen Zustellungsbevollmächtigten gem. § 9 Zustellgesetz zu bestellen (Formular B3 – siehe nachfolgend).
Nach positivem Abschluss des Zulassungsverfahrens wird ein Zulassungsbescheid des Vorstands der Energie-Control Austria erlassen, der den betroffenen Systemoperatoren zur Kenntnis gebracht wird.
Der Markteintritt kann jederzeit erfolgen.
Formulare für die Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher bei der Energie-Control Austria
Zulassungsantrag BGV Erdgas
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gem. GWG 2011
- Herunterladen: Formular ZulassungsantragBGV Erdgas_GWG 2011.pdf (36,40 kB)
Formular B1 Persönliche Voraussetzungen
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für natürliche Personen
- Herunterladen: V02Form pers Voraussetzungen FÜR NATÜRLICHE PERSONEN.pdf (19,00 kB)
Formular B2 Persönliche Voraussetzungen
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für juristische Personen
- Herunterladen: V02Form pers Voraussetzungen FÜR JURISTISCHE PERSONEN.pdf (19,00 kB)
B3 Einverständniserklärung (Zustellungsbevollmächtiger)
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- Herunterladen: Einverständniserklärung_ZBV_2011.pdf (38,10 kB)
| Checkliste - BGV im Marktgebiet Tirol/Vorarlberg | AT* |
| Registrierung direkt beim Bilanzgruppenkoordinator A&B | 7 |
| Registrierung direkt beim Verteilergebietsmanager AGGM | 8 |
| Bestätigung vollständige Freigaben an E-Control & Bescheides durch E-Control | 14 |
| Durchschnitt Gesamtzeit (ev. kürzer als Summe AT da Prozesse parallel) | 25 |
Hinweise: Allgemein gültige Zeitangaben sind praktisch nicht möglich, da der Zulassungsprozess natürlich von der Schnelligkeit der Beibringung der Unterlagen durch Sie abhängig ist.
Rein rechtlich hat die Regulierungsbehörde ab Vorliegen aller vollständigen Antragsunterlagen gemäß § 93 Abs. 3 GWG 2011 binnen zwei Monaten über die Zulassung zum Bilanzgruppenverantwortlichen zu entscheiden.
Die Empfehlung lautet daher für Bilanzgruppenverantwortliche, möglichst parallele Schritte zu setzen, um die Gesamtzeit der Registrierung zu verkürzen.
Rechtliche Grundlagen
§ 13 GWG 2011§ 90 GWG 2011
§ 91 GWG 2011
§ 93 GWG 2011