<b>Teilnahme am Bilanzgruppensystem (allgemein)</b>
Teilnahme am Bilanzgruppensystem (allgemein)
Jeder Netzbenutzer in Österreich muss eine Mitgliedschaft in einer Bilanzgruppe haben oder muss eine eigene Bilanzgruppe bilden (vgl. § 90 Abs. 1 GWG 2011).Um am Bilanzgruppensystem teilzunehmen, haben daher Gashändler & -versorger grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher (d.h. eigene Bilanzgruppe bilden)
- Beitritt zur Bilanzgruppe eines bereits zugelassenen Bilanzgruppenverantwortlichen
Die Zulassung und Registrierung als Bilanzgruppenverantwortlicher ist aufwendiger und mit größerem administrativem, technischem und finanziellem Aufwand verbunden als der Beitritt in eine bereits zugelassene Bilanzgruppe. Jeder Bilanzgruppenverantwortliche (BGV) kann Bilanzgruppen gründen und hat diese gegenüber den anderen Systemoperatoren (Marktgebietsmanager, Betreiber des Virtuellen Handelspunktes, Erdgasbörse am Virtuellen Handelspunkt, Verteilergebietsmanager, Bilanzgruppenkoordinator) zu vertreten
Im Marktgebiet Ost hat sich ein Antragsteller zur Registrierung beim Marktgebietsmanager (MGM) mittels eines One-Stop-Shop-Verfahrens zu registrieren. Gleichzeitig hat er sich zur behördlichen Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher an die Regulierungsbehörde gemäß § 93 GWG 2011 zu wenden.
In den Marktgebieten Tirol und Vorarlberg erfolgt die Registrierung direkt beim Bilanzgruppenkoordinator und beim Verteilergebietsmanager, das österreichische Gasmarktmodel sieht hier keinen Marktgebietsmanager vor.