Teilnahme am Bilanzgruppensystem (allgemein)
Teilnahme am Bilanzgruppensystem (allgemein)
Um in Österreich als Stromhändler und Lieferant tätig werden zu können, ist die Mitgliedschaft in einer Bilanzgruppe Voraussetzung, womit die Netzbenutzung für die physikalische Lieferung Ihrer Großhandels- und/oder Endkundenprodukte gewährleistet wird. Jede Bilanzgruppe wird durch einen Bilanzgruppenverantwortlichen (BGV) gegenüber dem Bilanzgruppenkoordinator (Verrechnungsstelle) und dem Regelzonenführer vertreten.Grundsätzlich haben Stromhändler und Lieferanten zwei Möglichkeiten, am Bilanzgruppensystem teilzunehmen:
- Variante I: Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher (d.h. eigene Bilanzgruppe bilden) und Registrierung als Stromhändler und Lieferant und als Bilanzgruppenverantwortlicher
- Variante II: Registrierung als Stromhändler und Lieferant mit Bilanzgruppenzugehörigkeit zu einer bereits bestehenden Bilanzgruppe.
Die Registrierung und Zulassung als Bilanzgruppenverantwortlicher (Variante I) ist aufwendiger und mit größerem administrativem, technischem und finanziellem Aufwand verbunden, als die Registrierung als Stromhändler und Lieferant mittels Beitritt zu einer bereits bestehenden Bilanzgruppe. Etwaige Nachteile der Variante II aus Sicht des Stromhändlers bzw. -lieferanten sind die geringere Eigenständigkeit und die Tatsache, dass der Bilanzgruppenverantwortliche gewisse Einblicke in Ihre Geschäftstätigkeit als Stromhändler bzw. Lieferant (Bezugswege, Abgabemengen, …) erhält. Anzumerken ist, dass Stromhändler bzw. -lieferanten keinen Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft in einer bestehenden Bilanzgruppe haben.
Möchten Sie sich nicht einer bereits bestehenden Bilanzgruppe anschließen, haben Sie sich sowohl als Bilanzgruppenverantwortlicher als auch als Stromhändler und Lieferant bei der Verrechnungsstelle zu registrieren. Zudem müssen Sie eine Zulassung durch die Regulierungsbehörde als Bilanzgruppenverantwortlicher gemäß Landesgesetz § 86 Abs. 5 ElWOG 2010 iVm erlangen. Die Zugehörigkeit eines Stromhändlers bzw. Stromlieferanten zu einer Bilanzgruppe wird vom Bilanzgruppenkoordinator (BKO) zentral verwaltet.